Created: Monday, 07 November 2011 19:29

Verschobenes Blockadetraining jetzt am 12.11.2011

Liebe Interessierte, liebe UnterstützerInnen,

das Bündnis „Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ wird in Dresden in den nächsten Monaten eine Reihe von Blockadetrainings anbieten, die Auftaktveranstaltung findet am 12.11.2011 von 15:00 – 17:00 Uhr in den Räumen von ver.di, Cottaer Str. 2 statt.

Auch im kommenden Jahr werden sich wieder viele Menschen dafür entscheiden, zivilen Ungehorsam gegen einen erneuten Aufmarschversuchs der Nazis zu leisten. Es ist notwendig, allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich gut auf die besondere Situation einer Massenblockade vorzubereiten. Auch erfahrene DemonstrantInnen können am Demonstrationstag mit vielfältigen Stresssituationen konfrontiert sein. Das Blockadetraining soll deshalb besonders zu besonnenem Handeln befähigen und somit einer Eskalation angespannter Lagen entgegenwirken. Zunächst werden in einem Gespräch Erwartungen aber auch Ängste und eigene Grenzen der Teilnehmenden besprochen. Grundlegendes wird geklärt: Zum Beispiel, was man in seinen Rucksack packen und was zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer zuhause bleiben sollte? Gemeinsam mit Freunden unterwegs zu sein, gibt Vertrauen, macht Spaß und alle können aufeinander Acht geben. Wie funktioniert das in einer Bezugsgruppe, die Rücksicht auf die Schwächsten nimmt und die DemonstrationsteilnehmerInnen basisdemokratisch zusammenwirken lässt? Szenisch wird sich dann in die einzelnen AkteurInnen des Demonstrationsgeschehens hinein versetzt und wichtige Verhaltensregeln werden vermittelt. Dies schafft Selbstvertrauen, was auch die Grundlage für eine couragierte Zivilgesellschaft bildet. 

Als Bündnis „Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ haben wir den Anspruch, auf der Aufmarschroute der Nazis zu demonstrieren, denn wir wollen den Naziaufmarsch durch Menschenblockaden verhindern. Auch wenn wir dabei mit der Polizei in Berührung kommen, sind Polizist_innen nicht unsere Gegner. Gerade deshalb brauchen wir Konzepte für Situationen, in denen wir unsere Blockadeabsicht eskalationsfrei und selbstbestimmt durchsetzten können. Die Fünf-Finger-Taktik, entwickelt von couragierten Menschen aus dem Wendland, ist deshalb auch Bestandteil des Blockadekonzepts. Sie hat durch ihre klare Konzeption wesentlich zu dessen erfolgreicher Umsetzung beitragen und ist daher auch Teil des Trainings. Das Bündnis „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“ möchte durch transparentes Agieren allen Menschen ermöglichen, sich in Bewusstsein der Aktionsform und ihrem Wesen unserem Blockadekonzept anzuschließen und gleichzeitig mit dieser Reihe von Blockadetrainings dem eigenen Aktionskonsens Vorschub leisten, nämlich dass von uns keine Eskalation ausgehen wird, aber wir mit Bestimmtheit unser Ziel verfolgen werden, bis der Naziaufmarsch Geschichte ist.

Also zögere nicht, begeistere deine Freunde und kommt gemeinsam zu einem Blockadetraining. Alle Termine und Orte dazu findest Du in den nächsten Wochen hier auf unserer Website.

Dein Bündnis „Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“

Geplante Termine:
12.11.11 – 15.oo Uhr
14.12.11 – 19.oo Uhr
15.01.12 – 17.oo Uhr
25.01.12 – 19.oo Uhr
03.02.12 – 18.oo Uhr

 

Created: Monday, 10 October 2011 00:21

Kurzbericht Aktivierungskonferenz

Die Aktivierungskonferenz ist vorbei. Wir danken allen Teilnehmenden für anregende Diskussionen, Hinweise und Kontroversen.

Was ist passiert?

Das dritte Jahr in Folge führte das Bündnis "Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" eine Konferenz zum Auftakt der Kampagnenarbeit durch. Der Freitag stand ganz im Zeichen der spektrenübergreifenden Zusammenarbeit im Bündniss und daraus resultierende Perspektiven. Auf dem Eröffnungspodium vertreten war das Kulturbüro Sachsen, die Arbeitsgruppe Kirche für Demokratie und gegen Rechtsextremismus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und die Interventionistische Linke.

Die Themen des Podiums richteten sich unter anderem darauf, warum die politische Situtation in Dresden ein leichter Anknüpfungspunkt für Nazis ist und wie die Landesregierung und die Stadt mit ihrem Aufmarsch umgehen. Auch die Rolle des Gedenkens in Dresden und die damit verbundenen Anknüpfungspunkte für Geschichtsrevisionistinnen kamen zur
Diskussion. Ein zentraler Punkt war auch die Art und Weise des entgrenzten Verfolgungswahns der sächsischen Behörden. Einigkeit herrschte dabei vor allem in einem aktiven Umgang mit den repressiven Zuständen. In der anschließenden Diskussion gab es viele Fürreden, den Nazis entschlossen entgegen zu stehen und den Aufmarsch auch im Jahr
2012 wieder zu blockieren. In einer Debatte über Gewalt und Abgrenzung zu Gewalt verwies das Bündnis ganz klar auf den Aktionskonsens.

Der Samstag begann mit einem Grußwort der Jüdischen Gemeinde Dresden und folgte dem Wunsch nach einem erfolgreichen Kampagnenstart. Die anschließenden Workshops mit dem Schwerpunkten Antipressionsarbeit, Gedenken und Campaining fanden sehr großen Zuspruch. Nach dem Abschlussgespräch zu den Workshops kamen alle Konferenzteilnehmer noch einmal zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Der Tag endete mit einer kleinen Solidaritätsbekundung und einem symbolischen "Stand-In".

Resümee

Ein klares JA zu Blockaden, zu einem pluralistischen Umgang im Protest gegen Nazis und ein eindeutiges NEIN zu Spaltungen. Gemeinsam, entschlossen und aktiv gegen die Nazis im Februar 2012. Die Konferenz hat aber auch gezeigt, dass wir uns in den kommenden Monaten intensiver mit einigen Punkten auseinandersetzen müssen. So fand auch der umstrittene und vorangekündigte Workshop zum Blockadetraining nicht im Rahmen der Konferenz statt. Dennoch sehen wir, dass eine inhaltliche Vermittlung eines solchen Trainings in Dresden notwendig ist. In diesem Zuge wollen wir das Training in den nächsten Wochen in Dresden nachholen, um zu vermitteln, was es bedeutet zu blockieren und wie wir spektrenübergreifend und solidarisch Aktionen auf einer Blockade gestalten. Dazu gehören auch die Risiken, die eine solche Blockade beinhalten kann. Das Ziel einer erfolgreichen Blockade des Naziaufmarsches soll damit auch im Februar 2012 erneut möglich sein. Weiterhin müssen wir uns bewusst machen, dass es in der neuen Kampagne nicht allein um den Naziaufmarsch gehen kann, sondern auch darum, den entgrenzten Verfolgungswahn der sächsischen Behörden in die Schranken zu weisen. Zivilgesellschaft und Demokratie geht uns alle an und ist kein Produkt, das wir einfach konsumieren können, vielmehr ist eine aktive Einmischung in gesellschaftliche Prozesse von jedem notwendig, nicht nur in Sachsen.

Wir freuen uns mit Euch gemeinsam in die neue Kampagne zu gehen und hoffen auf erfolgreiche Blockaden. Gemeinsam, aktiv gegen den Naziaufmarsch im Februar in Dresden!

 

Created: Sunday, 11 September 2011 19:20

Zusammenfassung des Berichts des Datenschutzbeauftragten

Am 09. September ist durch den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen bekannt geworden, dass die massenhafte Funkzellenabfrage (FZA) rechtswidrig war und gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstößt. Sein Bericht liest sich wie eine schallende Ohrfeige für Jusitz, Polizeibehörden und Minister. Darin werden auch mangelnder Respekt gegenüber der Versammlungsfreiheit, dem Fernmeldegeheimnis, der Religions- und Pressefreiheit deutlich aufgezeigt.

Im Zitat: „Von einer Beanstandung konnte ich nicht nach § 29 II SächsDSG absehen, da das Handeln der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte von ca. 257.000 Personen, von denen über 40.000 namentlich ermittelt wurden, führten, sowie die spezifischen Rechte von Abgeordneten, Rechtsanwälten und Journalisten in Ausübung ihrer Tätigkeit unzureichend beachtet wurden. Staatsanwaltschaft und LKA haben damit mangelnden Respekt vor dem Fernmeldegeheimnis […], der Pressefreiheit […], der Religionsfreiheit […] sowie den spezifischen Rechten von Abgeordneten und Rechtsanwälten gezeigt. Ich bewerte dieses Vorgehen als besonders schwerwiegend.“

Damit legt der Datenschutzbeauftragte auf 53 Seiten den Beweis für eine Rechtsbeugung und den Gesetzesverstoß durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen zu Straftaten im Rahmen des 19. Februars 2011 vor.

In kurzer Form fassen wir zusammen, was der Bericht umfassend ausführt.

Was geschah...

Nach den erfolgreichen Blockaden von Europas größtem Naziaufmarsch im Februar 2011 wurde durch die Polizeidirektion (PD) Dresden eine Sonderkommission zur Aufklärung von Straftaten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung und anderen ins Leben gerufen. Die SOKO 19/2 beginnt ihre Ermittlungstätigkeiten bereits am 28. Februar. Gestützt auf Informationen des Landeskriminalamts Sachsen (LKA) beginnt eine umfassende großflächige FZA in Dresden am 22. Februar. Die PD Dresden erhebt durch Antrag bei der Staatsanwaltschaft Dresden Verkehrsdaten aus Funkzellen von 14 Tatorten in genau beschriebenen Zeiträumen. Laut dem Bericht des Datenschutzbeauftragten war dieser Antrag bereits ausformuliert, von der Staatsanwaltsschaft mit dem Briefkopf des Amtsgerichts Dresden versehen worden und an den zuständigen Richter, der diesen ohne Beanstandungen am 23. Februar unterzeichnete, weitergeleitet worden.

Mit Hilfe dieses Beschlusses wurden 138.630 Verkehrsdatensätze mit 65.645 Anschlussnummern von den Mobilfunkanbietern an die PD Dresden übermittelt.

Aus diesen Daten wurden 460 Telefonnummern ermittelt, die in Gebieten von Straftaten durch häufiges Telefonieren aufgefallen sind. Diese Datensätze, die auf Grundlage von schweren Straftaten erhoben worden sind, flossen auch in andere Strafverfahren ein. So gechehen bei Personen, die sich den Nazis in den Weg gesetzt hatten. Die PD Dresden argumentiert hierbei, dass auch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eine schwere Straftat sei. Damit scheint die PD Dresden eine in der Rechtsprechung hochumstrittene Frage beantworten zu wollen.

Die Rolle des LKA Sachsen

Das Landeskriminalamt Sachsen spielt im Bericht ebenfalls eine bedeutende Rolle und begeht dabei, genau wie die PD Dresden, erhebliche Gesetzesübertritte.

Begonnen hat alles mit einem gegen Unbekannt eingeleitetem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) im Frühjahr 2010. In diesem Jahr wurde erstmals der Naziaufmarsch am Neustädter Bahnhof durch 10.000 Menschen erfolgreich blockiert. Am 17.02.2011 regte das LKA Sachsen eine FZA an, die nicht direkt mit dem Demonstrationsgeschehen am 13. Februar 2011 zu tun hatte. Für zwei unterschiedliche Orte wurde eine Abfrage der Mobilfunkdaten bei Providern beantragt und auf gleiche Weise wie bei der PD Dresden vom Amtsgericht noch am selben Tag genehmigt. Weitere FZA's erfolgten auf Antrag am 25. Februar, rückwirkend für den 18. und 19. Februar 2011 für einen Zeitraum von 48 Stunden und eine am 19. Februar 2011 für 4 Stunden. Alle abgefragten Orte lagen nicht in der Nähe des Demonstrationsgeschehens. Die Hauptdatensammlung wurde allerdings am 19. Februar in der Südvorstadt durchgeführt, eingegrenzt durch Straßennamen in einem Zeitraum von 12 Stunden. Hier rief das LKA Sachsen laut offiziellem Bericht Bestandsdaten von 40.000 Personen ab.

Am 14. April 2011 bittet die PD Dresden das LKA Sachsen zur Übermittlung der von ihnen erhobenen Datensätze. Dieser kommt das LKA nach Verfügung der Staatsanwaltschaft Dresden am 25. Mai nach. Wenige Tage vorher schätzte die Staatsanwaltschaft Dresden ein, dass die Verkehrsdaten nicht für Ermittlungen nach § 21 Versammlungsgesetz (Sprengung einer Versammlung) eingesetzt werden dürfen.

Am 09. Juni wurden die 40.000 Bestandsdaten (896.072 Datensätze) an die PD Dresden übermittelt und flossen in die Ermittlungen nach § 21 Versammlungsgesetz ein. Durch eine Presseanfrage der „taz“ wurden die Vorfälle der FZA bekannt. Jetzt erst wurde auch der sächsische Datenschutzbeauftragte durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz darauf aufmerksam gemacht. Auf dessen Anfrage wurde bekannt, dass die Datensätze in 76 Verfahren von Beschuldigten abgeglichen und illegal verwendet wurden.

Weiterhin schlüsselt der sächsische Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht die Vorgänge im Handydatenskandal sehr gewissenhaft auf. So wurde bei der Kontrolle der Räumlichkeiten der SOKO 19/2 festgestellt, dass sie, neben den eigenen erhobenen Verkehrs- und Bestandsdaten, über die Daten des LKA Sachsen verfügten.

Nach der Veröffentlichung des gemeinsamen Berichtes durch das Sächsische Justizministerium und das Innenministerium Sachsens (24.06.2011), in dem die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten FZA erklärt wurde, benachrichtigte die Staatsanwaltschaft Dresden das LKA Sachsen weitere Erhebungen von Bestandsdaten unverzüglich einzustellen. Am 29. Juni erfolge die Rückübermittlung der Bestandsdaten von der SOKO 19/2 an das LKA Sachsen und eine einstweilige Einstellung der weiteren Erhebung von Bestandsdaten. Die SOKO 19/2 übermittelte dem Datenschutzbeauftragten am 07. Juli die Löschung der Datensätze.

Ebenfalls wird im Bericht erwähnt, dass durch die Staatsanwaltschaft Dresden am 13. Juli eine Aufteilung in geographische Bereiche erfolgte. Dort, wo der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen lag, ist bis zum 13.07. die geringste Anzahl an Bestandsdaten erhoben worden. Dies ist vermutlich mit einem mangelnden Reduzierungskonzept des LKA Sachsen in Verbindung zu bringen.

Fazit

Der Bericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten liest sich wie eine Ansammlung von datenschutzrechtlichen Schauermärchen. Trotz der fortwährenden Beteuerung der sächsischen Behörden, auf dem Boden des Gesetzes verhaftet zu sein, kommt man nicht umhin immer öfter an eine organisierte Rechtsbeugungs-Mafia im Zusammenhang mit Sachsen zu denken. Denn bereits seit 2009 erfolgen FZA's in Zusammenhang zu diversen Anlässen. Die Ermittler setzen das Mittel der Funkzellenabfrage mit einer Selbstverständlichkeit ein, die bundesweit ihresgleichen sucht. In allen Fällen ist eine Rechtmäßigkeit der Maßnahme in Frage zu stellen.

Besonders eindringlich schildert der Bericht den Einschüchterungseffekt, der die Methode des "elektronischen Polizeikessels" bereits jetzt bei Demonstrationsteilnehmern zeigt.

Zur Rechtfertigung dieser Methode der Ermittlungsarbeit bemühen die sächsischen Behörden nunmehr Herr Prof. Battis mit der Anfertigung eines wohlwollenden Gutachtens. Der Jurist ist unter erzkonservativen Politikern wegen seiner stringenten Anwendung und Verteidigung der Extremismustheorie ein beliebter argumentativer Steigbügelhalter. Das Ergebnis seines Gutachtens dürfte daher keine Überraschung werden....

Für uns steht jedoch fest, wir werden uns gemeinsam mit Euch nicht durch die rechtswidrigen Methoden einschüchtern und von unserem Ziel abhalten lassen, den Naziaufmarsch zur Geschichte zu machen. So sehr die Selbstverständlichkeit des Protestes in Hör und Sichtweite zu begrüßen ist, genügt sie nicht einen Naziaufmarsch dieser Größe abzuschaffen. Noch weniger lassen wir uns durch die Umtriebe der sächsischen Behörden in gute und böse Demonstranten spalten.

Wir laden Euch zur Aktivierungskonferenz vom 07.10.- 08.10. nach Dresden ein.

Gemeinsam stellen wir uns ihnen entgegen - seien es Nazis, Verfechter der Extremismustheorie oder Repressionsorgane.

 

Created: Wednesday, 14 September 2011 14:42

Strafanzeigen gegen Ermittlungsbehörden gestellt

Bereits gestern haben wir via Pressemitteilung erklärt, dass von unserer Anwältin und von verschiedenen anderen Personen Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden gestellt worden. Heut können wir dies ein wenig präzisieren.

Es wurden von neun Abgeordneten in Landtagen und zwei Bundestagsabgeordnete der LINKEN, von einem/r GRÜNEN Landtagsabgeordnete, sowie durch einen Oberbürgermeister, zwei Pfarrer, zwei Journalisten und einen Arzt Strafanzeige bei den verschiedenen Staatsanwaltschaften gestellt. Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, erklärte gestern gegenüber der Sächsischen Zeitung, er habe davon noch nichts gemerkt. Vor diesem Hintergrund verweisen wir darauf, dass Strafanzeigen sicher nicht bei der rechtsbrechenden Behörde selbst gestellt werden. Das Unrechtsbewusstsein und die ideologische Färbung der Behörde, die in den letzten Wochen und Monaten zu Tage getreten ist, lassen eine unabhängige Untersuchung nicht vermuten.

Grundlage für die Strafanzeigen ist der Bericht des sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig zum Handygate-Skandal, der detailliert auf Rechtsverstöße der Polizeidirektion Dresden, der Dresdner Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Sachsen eingeht.

Stell auch du Strafanzeige!

Unabhängig davon, ob du betroffen bist oder nicht, kannst auch du Strafanzeige stellen und damit eine juristische Überprüfung der Vorgänge einleiten. Wir fordern jeden auf, seinen Protest über das Vorgehen der Behörden dadurch zum Ausdruck zu bringen. Die Junge Gemeinde Jena Stadtmitte hat uns dafür freundlicherweise ein fertig ausgearbeitetes Formular zur Verfügung gestellt, dass ihr nur noch prüfen, ausfüllen und abschicken müsst.

Formular: Strafanzeige
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Created: Saturday, 10 September 2011 19:19

Polizei, Staatsanwaltschaft und LKA brechen das Gesetz

Am Freitag, den 9.9.2011, präsentierte der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig den lang erwarteten Bericht zur Funkzellenabfrage im Zuge von Antinazi-Demonstrationen am 19. Februar 2011. Dabei hatten Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei mehr als 1 Millionen Mobilfunkdatensätze erhoben und mehr als 40.000 Bestandsdaten (also Name, Adresse und Geburtsdatum des Betroffenen) bei den verschiedenen Mobilfunkanbietern abgefragt. Bekanntgeworden war der Handygate-Skandal durch Recherchen der "tageszeitung" (TAZ) aus Berlin.

Mit deutlichen Worten kritisiert der sächsische Datenschutzbeauftragte nun in seinem Bericht die Ermittlungsbehörden. Es sei keine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit zu erkennen, auch wäre den Richtern lediglich eine fertige Begründung der zu genehmigenden Maßnahmen vorgelegt worden, die nur noch unterzeichnet werden musste. Damit sei ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Zehntausender vorgenommen worden. Im Ergebnis fordert Schurig u.a. die sofortige Benachrichtigung aller Betroffener. Dabei geht es speziell um die 40.000 den Behörden namentlich bekannten Personen. Auch fordert er engere Richtlinien und die sofortige Löschung unnötiger Datensätze bei sämtlichen Behörden.

Der Datenschutzbeauftragte folgt damit im wesentlichen unserer sowie der Linie der Oppositionsparteien. Während unser zivilgesellschaftliches Bündnis seit Wochen auf die Rechtsbrüche der Ermittlungsbehörden aufmerksam macht und dagegen protestiert, verteidigten Opposition und Staatsanwaltschaft gebetsmühlenartig die begangenen Rechtsbrüche.

Auch am Freitag zeigte sich die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt und unbelehrbar. Alles sei rechtmäßig gelaufen, verlautete es aus der Behörde. Die Ignoranz und Unverfrorenheit, die das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beschreibt, spiegelt sich auch in einer neuerlichen Welle von Strafbefehlen wider, die Blockiererinnen mit Verweis auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (§21) zugegangen sind. Wir bitten alle Betroffenen, sich bei unserer Adresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zu melden. Wir sichern euch unsere volle Solidarität zu und bieten euch Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einem Rechtsbeistand und Beratung bezüglich des Verfahrens an.