Created: Thursday, 08 November 2012 16:27
Verfahren gegen André Hahn eingestellt
Am vergangenen Dienstag hat sich die Dresdner Staatsanwaltschaft endlich dazu durchgerungen, einer Einstellung des von ihr gegen den ehemaligen LINKE-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, angestrengten Verfahrens wegen der Blockaden 2010 zuzustimmen.
Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Verfahren wegen geringer Schuld und aus mangelndem öffentlichem Interesse (§ 153 StPO) eingestellt worden ist. Für die Justiz ist eine Einstellung wegen „geringer Schuld“ besonders peinlich, hatte sie Hahn doch von Anfang an quasi als Rädelsführer der Blockaden des Jahres 2010 bezeichnet. Davon bleibt nun nichts mehr übrig, die Einstellung kommt für uns einem Freispruch in der Sache gleich.
Unserer Einschätzung nach zeigt die Tatsache, dass hier ein Verfahren, welches offensichtlich jeglicher juristischer Grundlage entbehrt, 2 Jahre lang mit aller Macht vorangetrieben wurde, nur um es dann nach einer einzigen Aussage Hahns wieder einzustellen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht um die Aufklärung angeblicher Straftaten geht, sondern um die Einschüchterung der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist Teil des Systems, das gemeinhin als „Sächsische Demokratie“ bekannt ist: Sie geht mit politischer Willkür gegen unliebsame Personen und Strukturen vor, die von weiterem Zivilen Ungehorsam und Kritik abgehalten werden sollen. Diesmal ist sie aber einen Schritt zu weit gegangen. Um ihr Gesicht zu wahren und dem eigentlich folgerichtigen Freispruch zu entgehen, muss sie sich nun auf eine Einstellung des Verfahrens einlassen.
Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft soll die Einstellung des Verfahrens gegen Hahn aber keine Auswirkungen auf die weiterhin laufenden Verfahren gegen prominente und nicht-prominente Blockierer_innen haben. Dabei hat der Prozessverlauf gegen Hahn nicht nur gezeigt, dass es keine juristische Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gab, dieser Prozess sollte auch als Präzedenzfall für alle weiteren laufenden Verfahren dienen.
Nach dieser erneuten Blamage für die Staatsanwaltschaft fordern wir daher die Sächsische Justiz auf, alle noch laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden der Naziaufmärsche 2010 und 2011 umgehend einzustellen – ohne Kosten für die Betroffenen Personen und unabhängig von ihrer Prominenz! Auch für die Dresdner Strafverfolgungsbehörden gilt der rechtsstaatliche Standard: Es darf keine Beschuldigte erster und zweiter Klasse geben! Unsere Solidarität gilt auch weiterhin allen in diesem Zusammenhang von Repressionen betroffenen Menschen. Wir bleiben dabei: Unsere Blockaden sind legitim, Ziviler Ungehorsam darf nicht kriminalisiert werden!
Die Pressemitteilung des Bündnisses zur Verfahrenseinstellung findet ihr hier.
Pressespiegel findet ihr hier und hier.
Created: Wednesday, 06 June 2012 08:57
OLG Dresden hebt Urteil gegen Blockierer auf
Nazis eine schützenswerte Minderheit? Mit bedenklichen Aussagen machte das Dresdner Amtsgericht im Dezember auf sich aufmerksam, als es einen Studenten zu 300 Euro Strafe wegen des Blockierens des Naziaufmarsches in Dresden 2011 verurteilte. Dazu verdoppelte es die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafzahlung noch. Der Intendant des Dresdner Kabaretts Wolfgang Schaller erklärte sich unter dem Eindruck dieses skandalösen Urteils solidarisch und bereit, die Strafzahlung zu übernehmen. Das ist erst einmal nicht nötig.
Mit seinem Revisionsurteil hat das OLG vor allem die Beweiswürdigung gerügt. "In ungewohnter Deutlichkeit kritisiert das Oberlandesgericht insbesondere, dass das Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruhe und das Amtsgericht Dresden in seiner Entscheidungsfindung elemantare rechtsstaatliche Grundsätze unbeachtet ließ, so zum Bsp. dass es nicht Aufgabe des Angeklagten sei, sich zu entlasten" so Verteidigerin Kristin Pietrzyk. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.
Statt sich also Sorgen um den Minderheitenschutz von Nazis zu machen, hätte der Richter sich lieber um ein rechtsstaatliches Verfahren bemühen sollen. Einmal mehr wird der Eindruck bestätigt, dass einige Richter in der Sächsischen Demokratie nach dem Law-and-Order Prinzip der konservativen Landesregierung urteilen. Autoritär wird alles behandelt, was nicht ins Muster der eigenen Vorstellungen passt. Wir hoffen, dass damit jetzt Schluss ist. Für uns ist unabhängig vom Urteil weiterhin klar, dass Blockaden ein legitimes Mittel sind, um sich gegen die Zurschaustellung menschenverachtender Ideologien zu wehren. Wir fühlen uns weiterhin in der Pflicht, uns mit zivilem Ungehorsam gegen solche Aufmärsche zu wehren und zu verhindern, dass faschistisches Gedankengut auf die Straßen getragen wird.
Created: Friday, 20 April 2012 16:25
Verschlüsselte Kontaktaufnahme
Auf vielfachen Wunsch ist nun auch verschlüsselte Kontaktaufnahme mit unserer Antirepressions-Mailadresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. möglich. Den dafür benötigten Public Key findet ihr hier.
Created: Wednesday, 30 May 2012 06:49
Amtsgericht Dresden mit Teilurteil zur Funkzellenabfrage
Entgegen den Aussagen der Staatsanwaltschaft - Überprüfung von Handygate steht weiter aus
Am letzten Mittwoch, dem 23.5.2012 ist ein erstes Urteil für Funkzellenabfragen in Freital und einigen Teilen Dresdens vom Amtsgericht ergangen. Anders als die Staatsanwaltschaft Dresden in ihrer Pressemitteilung vom letzten Freitag Abend vor dem Pfingstwochenende Glauben machen will, steht die eigentliche Überprüfung des Handygateskandals weiter aus. Unsere Stellungnahme könnt ihr hier lesen, indem ihr auf "Weiterlesen" klickt.
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Created: Thursday, 23 February 2012 21:44
Antrag auf gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfrage
Viele Menschen erhielten in den letzten Tagen Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bezüglich ihrer Anfragen zur Funkzellenabfrage vom 19.02.2011. Nun gibt es die Möglichkeit die Funkzellenabfrage und ihr Zustandekommen auf Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben für euch verschiedene Antragsschreiben an das Amtsgericht Dresden verfasst, von denen ihr hier entsprechend dem Inhalt eurer Auskunft das passende auswählen könnt. Die Funkzellenabfrage ist bereits vom Landesdatenschutzbeauftragten in seinem Bericht als rechtswidrig eingestuft worden. Nun kommt es darauf an, dies auch gerichtlich bestätigen zu lassen.
Bitte beachtet, dass mit dem Zugang bei euch eine zweiwöchige Frist zur gerichtlichen Überprüfung der Antwortschreiben zu laufen beginnt, die unbedingt einzuhalten ist. Es kommt dabei nicht auf das Datum der Absendung eures Antrags an das Gericht, sondern das Datum des Eingangs bei Gericht an.
Unsere Antragsschreiben sind auf die bekannten 6 Auskunftsvarianten der Staatsanwaltschaft Dresden ausgelegt:
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