Created: Thursday, 05 January 2012 15:46

Rechtsstaat auf Sächsisch - Stellungnahme des RAV

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein hat heute eine Stellungnahme zum staatlichen Agieren in Bezug auf den ehemals größten Europäischen Naziaufmarsch im Februar in Dresden veröffentlicht. Dabei kommt er zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Bei der Verfolgung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gegen den ehemals größten Neonaziaufmarsch in Europa greifen die Strafverfolgungsbehörden systematisch zu offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen. Diese Repression richtet sich nicht gegen einzelne „Gewalttäter“, sondern betrifft sämtliche Formen des Protestes gegen den Neonaziaufmarsch und die Aktionsform des zivilen Ungehorsams im Besonderen.

2. Die zuständigen Sicherheitsbehörden und das sie unterstützende mediale und politische Spektrum spielen das Spiel der Neonazis. Den Beteiligten ist bewusst, dass sie mit ihrem Vorgehen alles dafür tun, den Neonazis wieder einen Aufmarsch zu ermöglichen. Dies gilt es, zu benennen und politisch zu skandalisieren. Das Problem ist der Naziaufmarsch, nicht die Aktivitäten dagegen.

3. Die obrigkeitsstaatlich geprägten sächsischen Maßstäbe, die von der dortigen konservativen Allianz durchgesetzt werden, dürfen nicht Schule machen. Wie die Beispiele zeigen, stellen rechtsstaatliche Grundsätze nur eine sehr flexible Grenze für staatliche Macht und Willkür dar. Umso mehr folgt daraus, dass die Begrenzung und Einhegung staatlicher Macht in politischen Auseinandersetzungen täglich neu erkämpft werden muss.

4. Für den Aufmarsch 2012 in Dresden ist es umso wichtiger, dass Antifa, Zivilgesellschaft, BürgerrechtlerInnen, Gewerkschaften, parteipolitischen Organisationen und viele andere solidarisch zusammenwirken – denn es geht nicht nur um den Kampf gegen Neonazis, sondern auch um die Verteidigung von Freiheits- und Grundrechten sowie die Durchsetzung von legitimen Aktionen des zivilen Ungehorsams.

Die gesamte Stellungnahme:

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Created: Thursday, 22 December 2011 22:11

Dresdner Richter hält Nazis für "schützenswert"

Im Prozess gegen den Blockierer nach §21 Versammlungsgesetz, der am Mittwoch mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe sein Ende fand, betonte der Richter, dass Nazis, auf Grund ihres Minderheitenstatus einen besonderen Schutz genießen würden. Wenn sie eine angemeldete Demonstration durchführen wollen wäre das akzeptieren.

Für uns steht dagegen fest: Wir müssen das Möglichste tun, um die Verbreitung der menschenverachtenden Ideologie der Neonazis zu verhindern, die in den Morden der NSU lediglich ihre Erfüllung fand.

Besondere Brisanz bekommt die Argumentation von „Nazis als schützenswerter Minderheit“, wenn man bedenkt, dass die 3 Nazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Jahrelang am größten Naziaufmarsch Europas teilgenommen hatten. Folgende Bilder aus dem Jahre 1997 belegen ihre Teilnahme:

Angesichts der Tatsache, dass der Naziaufmarsch in Dresden Mittel der Selbstvergewisserung der gewaltbereiten Neonaziszene ist, ist die Aussage des Richters blanker Hohn. Gleichzeitig zum Schutz der "Minderheitenrechte" von Nazis werden gesellschaftliche Minderheiten, die tatsächlich von Nazigewalt bedroht sind, häufig alleingelassen.

Zuletzt zeigte sich dies wiedermal an der Weigerung der Staatsregierung, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der durch das Terrortrio begangenen Morde einzusetzen.

Der Untätigkeit der „Sächsischen Demokratie“ setzen wir Taten entgegen. Gemeinsam werden wir auch nächstes Jahr wieder dafür sorgen, dass die Nazis ihr gefährliches Gedankengut nicht auf die Straßen Dresdens tragen können.

Aller guten Dinge sind drei! Block Dresden 2012!

Edit: In einer früheren Version dieses Artikels waren Bilder zu sehen, die die Teilnahme der Nazi-Terroristen an dem Aufmarsch am 13. Februar 1997 belegen sollten. Tatsächlich stammten die Fotos von den Nazi-Gegendemonstrationen anlässlich der Wehrmachtsausstellung in Dresden 1998. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

 

Created: Wednesday, 21 December 2011 17:35

Amtsgericht Dresden verurteilt Blockierer zu Geldstrafe – Für uns sind Blockaden weiterhin legitim!

Am heutigen Mittwoch wurde am Dresdner Amtsgericht das Urteil im zweiten Prozess nach §21 Versammlungsgesetz gesprochen. Der Angeklagte Blockierer wurde zu 15 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Für uns ist dieses Urteil ein Skandal! Nicht nur wurde vom zuständigen Richter die politische Dimension des Verfahrens bewusst ausgeblendet. Vielmehr argumentierte er im Hinblick auf die Legitimität von Blockaden ausdrücklich mit dem Minderheitenschutz für Nazis. In einer Zeit, in der Rechtsterroristen unbehelligt mordend durchs Land ziehen und damit für Minderheiten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, spricht diese Argumentation dem Rechtsstaat Hohn!

Dass Amtsrichter Falk den angeklagten dabei sogar noch weit über das vom Staatsanwalt geforderte Maß hinaus bestraft, zeigt dabei eindeutig, dass mit diesem Urteil ein Exempel statuiert und ein Signal an alle BlockiererInnen ausgesandt werden soll.

Doch wir lassen uns nicht einschüchtern und bleiben weiterhin solidarisch. Wir werden auch im Jahr 2012 wieder blockieren. Schließlich ist es keine juristische, sondern eine moralische Frage, sich den Nazis in den Weg zu stellen!

 

Created: Wednesday, 21 December 2011 18:18

Erste öffentliche Mobilisierungsaktion – sei dabei!

Nachdem am 13.12. der offizielle Kampagnenstart des Bündnisses „Nazifrei! Dresden stellt sich Quer!“ erfolgt ist, ist es nun endlich soweit: die erste große öffentliche Mobilisierungsaktion für die Blockaden 2012 steht an.

Am Donnerstag, dem 22.12. laden wir euch ein, ab 18 Uhr vor das Haus des Buches in die Dresdner Innenstadt zu kommen und euch über das Bündnis zu informieren. Neben einer symbolischen „Warm-Up-Blockade“ werden wir dort Flyer und Informationsmaterial verteilen und natürlich eure Fragen beantworten.

Bitte verbreitet die Aktion in eurem Freundes- und Bekanntenkreis und vor allem: Erscheint zahlreich!

 
 

Created: Thursday, 15 December 2011 21:13

Erfreuliche Ergebnisse im BlockiererInnenprozess

Gestern fanden im Amtsgericht Dresden zwei Prozesse gegen Menschen statt, die sich dieses Jahr in Dresden Nazis in den Weg gesetzt hatten. Besonders erfreulich ist für uns natürlich, dass einer der Beiden freigesprochen wurde.

In einem weiteren Prozess gab es zwar noch kein Urteil, aber selbst von der Staatsanwaltschaft wurde lediglich eine Verwarnung mit Bewährungsauflagen gefordert, so dass die Chancen gut stehen, dass der Angeklagte mit keiner oder nur einer geringen Strafe aus dem Verfahren heraus kommen wird.

Trotzdem wurde weiterhin versucht, einer Debatte um die Legitimität von Blockaden aus dem Weg zu gehen, allen BlockiererInnen wurde stattdessen pauschal massive Gewalt unterstellt. Ein Prozessbeobachter dazu: „Es war offensichtlich, dass hier massiv ein bestimmtes Bild von gewalttätigen Ausschreitungen an die Wand gemalt werden sollte. Adressat war viel mehr die öffentliche bzw. die veröffentlichte Meinung als der Richter, schließlich hatte ein Großteil der Einlassungen der geladenen Zeugen nichts mit dem verhandelten Fall zu tun.“

Wir bedanken uns bei allen, die sich bis jetzt mit den Verfolgten solidarisch gezeigt haben und fordern euch auf, euch weiterhin der Repression entgegen zu treten!

Die Urteilsverkündung findet nächsten Mittwoch um 13 Uhr im Saal 44 des Amtsgerichtes Dresden statt. Bitte erscheint zahlreich und zeigt dem Betroffenen, dass wir an seiner Seite stehen!