Erstellt: Montag, 15. Februar 2016 08:38

"Ausgrenzen - Aussondern - Ermorden" - Die Texte des Mahngang Täterspuren

Mahngang 2016 FlyerEröffnungsmoderation

In diesem Jahr setzt sich der Mahngang „Täterspuren“ mit Verbrechen des faschistischen Deutschlands auseinander, bei denen Adolf Hitler seinen eigenen Erlass für die Durchführung dieser Verbrechen vom 01.09.1939 im August 1941 widerruft. Er tat das aufgrund massiver Proteste insbesondere des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen und weil er befürchtete, dass diese dem Ruf Deutschlands schaden könnten. Nicht, dass er die Verbrechen ablehnte, nein, er wollte der Feindpropaganda keinen Anlass liefern.

Trotz des Widerrufs gingen die heute thematisierten Verbrechen dezentral mit unverminderter Heftigkeit weiter. Bis Kriegsende fielen diesen rund 200.000 Menschen zum Opfer.

Welche Verbrechen meinen wir?

Es geht um eine von namentlich ermächtigten Ärzten vorgenommene Auswahl von Menschen, die als unnütze Esser bezeichnet bzw. als Schädlinge des deutschen Volkskörper betrachtet wurden. Damit waren Geisteskranke, als unheilbar krank eingestufte Menschen, aber auch Menschen, die nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren, gemeint. In die Geschichte ist dieses Verbrechen unter dem Namen „Euthanasie“ eingegangen. Diese Menschen wurden staatlich organisiert zwangssterilisiert oder ermordet. Dabei hat sich Sachsen besonders hervorgetan.

Wir können angesichts der aktuellen Hetze gegen Flüchtlinge, den Brandstiftungen in Asylunterkünften, den Angriffen auf Flüchtlinge oder Menschen, die „Anders“ aussehen und angesichts der Morddrohungen gegen Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, nicht schweigen.

Wie wenden uns gegen jegliche Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Wir zeigen heute, zu welchen Verbrechen diese führt!

1 Wurzeln des Rassismus

Mit der wachsenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert betrat auch im damaligen Deutschland eine neue gesellschaftlich Klasse die Bühne der Geschichte. Die Arbeiterklasse. Die Arbeiter waren zwar persönlich frei, im Gegensatz zu den Leibeigenen in der Geschichtsepoche zuvor. Aber sie waren in der Regel auch frei von persönlichem Eigentum. Deshalb konnten sie sich nicht, wie die Handwerker in den Städten, selbständig machen und auf eigene Rechnung produzieren.

Um zu überleben waren die Arbeiter darauf angewiesen, dass sie von einem Fabrikanten eingestellt wurden; sie waren also darauf angewiesen, dass sie diesem ihre Arbeitskraft verkaufen konnten. So entstand ein Abhängigkeitsverhältnis von großer gesellschaftlicher Sprengkraft. Die Interessen der Arbeiter stehen den Interessen der Unternehmer diametral gegenüber. Will der Arbeiter mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen, bedeutet das für die Unternehmer höhere Kosten. Will der Unternehmer seinen Profit steigern, versucht er das in der Regel, indem er die Kosten für die Ware 'Arbeitskraft' direkt oder indirekt drückt. Dieser Klassen- oder Interessengegensatz besteht bis in die heutige Zeit.

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert wurde dieser Gegensatz und Widerspruch von der Arbeiterschaft erkannt, was zur Entstehung der Arbeiterbewegung führte. Sie verstand sich als internationale Bewegung mit einem sozialistischen Fernziel. Für das Bürgertum und die Unternehmer war das ein Alarmzeichen erster Ordnung. Nicht zuletzt darauf sind die Deutschtümelei, der Nationalismus und die Überhöhung des „eigenen Volkes“ in der Kaiserzeit und während der Weimarer Republik zurückzuführen. In dieser Ideologie liegt die Wurzel für die Verachtung anderer Kulturen und deren Menschen.

Bei den Nazis schließlich war die sogenannte Volksgemeinschaft der zentrale Punkt ihrer Ideologie. Demnach gab es keine Gegensätze zwischen den Klassen mehr, sondern nur noch zwischen dem deutschen Volk und den inneren und äußeren Feinden. Die Realität aber war natürlich weiter von den Widersprüchen der bürgerlichen Produktionsverhältnisse geprägt. Nach der Machtübergabe an die Nazis dienten die rassistischen Verfolgungen und Demütigungen von Juden, sogenannten Zigeunern und anderer Minderheiten dazu, einen Sündenbock zu haben, und mit dessen Wirken die tatsächlichen Gegensätze und Widersprüche in der Gesellschaft zu verschleiern. Es wundert deshalb nicht, dass der Faschismus von den Unternehmern begeistert begrüßt wurde.

Rassenlehre an der TH Dresden

Auf der Südseite des damaligen Bismarck-Platz befand sich das Hauptgebäude der TH Dresden. Hier wurde im April 1920 Ernst Philaletes Kuhn zum ordentlichen Professor für Hygiene ernannt, und zwar für bakterielle und soziale Hygiene. Seine Berufung nach Dresden verdankte er nicht zuletzt der Unterstützung durch den geschäftsführenden Ausschuss des Deutschen Hygienemuseums, das sich immer mehr der Publizierung der Rassenhygiene widmete. In dessen Kuratorium und zum wissenschaftlichen Leiter der Lingner-Stiftung war er schon Ende 1919 gewählt worden. An der TH hielt Kuhn einführende Vorlesungen zur Hygiene, insbesondere zu Sexual-, Rassen- und Sozialhygiene, aber auch zu Fragen der Wohnungshygiene. Zudem bot er „Selbständige Übungen im Hygienischen Laboratorium“ und „Sozialhygienische Übungen“ an.

Mit seiner Antrittsvorlesung und mit der Festrede „Gedenke, dass Du ein deutscher Ahnherr bist“ anlässlich des 92. Gründungsjubiläums der TH Dresden am 11.Juli 1920, erreichte er einen großen Zuhörerkreis und die Aufmerksamkeit der Presse für seine Vorstellungen von Rassenhygiene. Nach Kuhn sollten nur die körperlich und seelisch gesunden Menschen gefördert werden und früh die Ehe eingehen, um gesunde Nachkommenschaft zu zeugen und aufzuziehen. Dagegen sollten Menschen mit vererbbaren Krankheiten oder diesbezüglicher Anlage keine Kinder zeugen dürfen – worunter psychische Erkrankungen und körperliche Behinderungen bzw. Missbildungen verstanden wurden, also Menschen, die vor allem einer umfassenden (staatlichen) Fürsorge und Pflege bedurften, aber als Arbeitskraft „nutzlos“ erschienen.

Kuhn plädierte für die „Ausschaltung der Minderwertigen“, was damals in der gesundheitspolitisch agierenden Ärzteschaft durchaus anschlussfähig war. Hierfür favorisierte er sowohl deren „Unterbringung in geschlossenen Anstalten“ und damit Ausschaltung „aus dem Lebensstrom des Volkes“ als auch die längst diskutierte Sterilisierung „Erbkranker“ von Amts wegen, was in Deutschland nach 1933 auch gesetzlich legitimiert wurde. Kuhn bezog seine Forderung nach einer Zwangssterilisierung auf Menschen mit seiner Ansicht nach grundsätzlich nicht therapierbaren erblich bedingten Erkrankungen darüber hinaus auch auf „rassisch Minderwertige“.

Als überzeugter Antisemit äußerte er: „Insbesondere können Juden nicht verlangen, dass ihnen irgendwelche Führerstellungen in unserem Volke eingeräumt werden. Denn der Wesenskern des jüdischen Volkes, das orientalisch bedingt ist und im Osten viel orientalisches Blut in sich aufgenommen hat, Blut, das uns völlig fremd ist, ist ein anderer als der nordische. Der deutsche Führer und der jüdische Führer haben Eigenschaften, welche sich gegenseitig ausschließen und aufreiben.“ Sein ideologisches Eingeständnis hatte auch ganz praktische Konsequenzen, die selbst die eigenen Mitarbeiter betrafen. So schloss er eine Zusammenarbeit mit dem Bakteriologen Heinrich Wilhelm Conradi der jüdischer Herkunft, jedoch konvertiert war, am Hygiene-Institut kategorisch aus. Dieser verlor Anstellung und Lehrberechtigung erst 1935, wurde dann aber zunehmend ausgegrenzt, musste in ein „Judenhaus“ umziehen und bei der Zeiss-Ikon AG Zwangsarbeit leisten. 1943 wurde er verhaftet, weil er verbotener Weise Radieschen gekauft und angeblich den Judenstern verdeckt hatte. Er verstarb im Polizeigefängnis unter ungeklärten Umständen.

Kuhns insbesondere rassenhygienisch ausgerichtete wissenschaftliche Orientierung zeigt sich auch in dem Angebot an den jungen Rainer Fetscher, als Assistent in sein Institut einzutreten. Dieser war mit einer im Archiv für Rassen-und Gesellschaftsbiologie veröffentlichten Dissertation 1921 promoviert worden. Das prädestinierte ihn geradezu für Kuhns wissenschaftliche Vorhaben zur Vererbungsbiologie sowie Sozial- und Rassenhygiene, die zunächst etwa in Reihenuntersuchungen Studierender der TH Dresden zur Erkennung infektiöser Erkrankungen und schließlich in der vom Sächsischen Ministerium für Justiz unterstützten Erarbeitung einer „Erbbiologischen Kartei“ zur Datenerfassung sogenannter „biologisch minderwertiger“ Personen mit – vorrangig sexuellen – Straftaten mündete.

Fetscher stimmte ursprünglich der Machtübertragung an die Nazis zu. Er trat der SA bei und unterzeichnete auch im November 1933 das „Bekenntnis der Professoren an deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat“. Zudem kommentierte er die Gesetze zur sogenannten Erbgesundheitspflege positiv und biederte sich dem neuen Regime geradezu an. Die letzte Möglichkeit, die „Erbwerte unseres Volkes“ zu erhalten, bestehe „in der Ausmerze krankhaften und rassenfremden Erbguts“.

Zunehmend widersetzte sich Fetscher aber der Radikalisierung des Gedankens der Eugenik und lehnte die Tötung jeglichen geborenen Lebens ab, auch vertrat er nicht den Rassismus der NS-Ideologie und die Konstruktion einer arischen und semitischen Rasse. 1934 wurde er entlassen und verlor zwei Jahre später auch seine Lehrberechtigung. In seiner Arztpraxis stellte er vom NS-Regime verfolgten Kommunisten, Sozialisten und Juden Gesundheitsatteste aus, die sie vor dem Einsatz in der Rüstungsindustrie oder an der Front bewahrten. Schließlich hat er an Beratungen eines Kreises von Antifaschisten teilgenommen. Er wurde am 8.Mai 1945 erschossen, als er mit anderen Antifaschisten mit weißen Fahnen der Roten Armee entgegenging, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.

2 Erbgesundheitsgericht

Das Erbgesundheitsgericht Dresden, das dem Amtsgericht angegliedert war, war zuständig für die Fassung von Beschlüssen zur Umsetzung des ab 01.01.1934 gültigen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Dieses sah die Sterilisierung von Menschen mit angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, Epilepsie, erblicher Blind- und Taubheit, schweren erblichen Missbildungen und schwerem Alkoholismus vor. Mit dem Gesetz wurde Bezug auf Hitlers „Mein Kampf“ genommen. Wer körperlich und geistig nicht gesund sei, dürfe sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen, der Volkskörper sei zu reinigen und krankhafte Erbanlagen auszumerzen. Es gehe um „Auslese nach Leistung“. Außerdem binde die Versorgung Behinderter große Mittel.

Zur Anzeige, wer unter dieses Gesetz fällt, waren Zahnärzte, Dentisten, Gemeindeschwestern, Masseure, Hebammen, Heilpraktiker, Anstaltsleiter, Amtsärzte und Kurpfuscher verpflichtet.

Das Gericht bestand aus einem Amtsrichter als Vorsitzendem, einem beamteten und einem approbiertem Arzt. Bei Widersprüchen von Kranken bzw. deren Angehörigen oder Vormündern gegen den Sterilisationsbeschluss waren die Erbgesundheitsobergerichte beim Oberlandesgericht zuständig. Paul Nitsche, zu diesem Zeitpunkt Direktor der Landesanstalt Pirna-Sonnenstein, war von 1935 – 1938 Beisitzer im 2. Senat des Erbgesundheitsobergerichts für Sachsen am Oberlandesgericht Dresden und entschied über diese Widersprüche. Hier wirkten auch Louis Ruyter Radcliffe Grote (1886 -1960) und Hermann Alois Böhm (1884 - 1962), zwei leitende Ärzte im Dresdner Rudolf-Heß-Krankenhaus, vormals Stadtkrankenhaus Dresden-Johannstadt.

3 Bürgerwiese 24, Gauleitung der NSDAP

Wir sehen hier in südlicher Richtung die Bürgerwiese. Auf dieser Straße war in der Hausnummer 24 von 1935 an bis zur Zerstörung 1945 die Gauleitung der NSDAP.

Ein Mitglied der Gauleitung war der Leiter des Gauamtes für Volksgesundheit, Dr. Ernst Wegner. Er hatte im Deutschen Hygiene-Museum für seine vielen Funktionen Dienstzimmer und war in diesem Museum ein Mann von großem Einfluss. Seine Funktionen waren:

  • Staatskommissar für Gesundheitswesen im sächs. Innenministerium
  • Rektor der Staatsakademie für Rassenhygiene
  • Leiter des Gauamtes für Volksgesundheit
  • Amtsleiter der kassenärztlichen Vereinigung Dresden
  • Leiter der Akademie für ärztliche Fortbildung am „Rudolf-Heß-Krankenhaus“
  • Vorsitzender des Deutschen Hygiene Museums
  • Reichstagsabgeordneter

Mit seiner 1934 erschienenen Schrift „Rassenhygiene für jedermann“ hatte er in Zusammenspiel mit Anderen einen Grundstein für die Akzeptanz der Verbrechen vieler seiner Kollegen an unschuldigen Menschen gelegt.

Das Deutsche Hygiene Museum fertigte dazu Propaganda Materialien an, in denen nachgewiesen werden sollte, dass Geisteskrankheiten erblich waren und eine biologisch-ethnische Minderwertigkeit darstellte. Mit diesen Bildern und Botschaften sollte die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung für die spätere nationalsozialistische Vernichtungspolitik gefördert werden.

Diese Vernichtungspolitik wurde in Dresden mit dem Erbgesundheitsgericht und dem Stadtgesundheitsamt in die Tat umgesetzt. Das Erbgesundheitsgericht entschied über die Menschen, deren Nachwuchs den „Volkskörper“ nicht schädigen durfte. Das Stadt-Gesundheitsamt vollzog diese rassehygienischen Forderungen. Entsprechend dem Mordbefehl Adolf Hitlers vom 01.09.1939 wurden diese Menschen ermordet.

Der Mord an über 13.720 vorwiegend psychisch kranken und geistig behinderten Menschen und mehr als tausend KZ-Häftlingen fand in der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein, nur ca. 20 Kilometer von hier entfernt , statt. Wir werden auf dem Theaterplatz näher auf diese Tötungsanstalt eingehen.

4 Gesundheitsamt Dresden

Im heutigen Rathaus Dresden befand sich das Stadtgesundheitsamt. Die 1935 reichsweit eingerichteten Gesundheitsämter waren vor allem mit der Umsetzung rassenhygienischen Forderungen befasst. Sie waren häufigste Antragssteller auf Einleitung eines Verfahrens zur Unfruchtbarmachung. Gleichzeitig erstellten sie Gutachten in diesen Verfahren. Auch waren sie für die erbbiologische Erfassung zuständig und entschieden über Ehestandsdarlehn, die nur an „erbgesunde“ Antragssteller gehen durften.

Wie sich eine solche bürokratische Entscheidung auswirkte, zeigt die Biografie der Dresdner Künstlerin Elfriede Lohse-Wächtler, die sie nun hören:

Elfriede Lohse-Wächtler

Elfriede Lohse-Wächtler gilt heute als eine der bedeutendsten deutschen Künstlerinnen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Geboren wurde Elfriede Lohse-Wächtler am 4. Dezember 1899 in Dresden. Das kleinbürgerliche Elternhaus, besonders der Vater, war mit der Kreativität und Exzentrik der Tochter überfordert und versuchte zu verhindern, dass Elfriede Lohse-Wächtler Malerin wurde. Trotz der Widerstände studierte sie an der Kunstgewerbeschule in Dresden. Ihr künstlerisches Schaffen wurde in ihren frühen Jahren durch ihre Verbindung zur „Dresdner Sezession 1919“ um Otto Dix, Conrad Felixmüller und Pol Cassel geprägt.

1921 heiratete sie den Opernsänger Kurt Lohse, einen Freund von Otto Dix, und zog mit ihm 1925 nach Hamburg, wo sie Mitglied in dem von Ida Dehmel gegründeten „Bund Hamburger Künstlerinnen“ wurde. Ehekrisen und finanzielle Schwierigkeiten bestimmten ihren Alltag in der Hansestadt. 1926 kam es zur Trennung. Danach lebte Elfriede Lohse-Wächtler unter ärmlichen Bedingungen, bis sie einen Nervenzusammenbruch erlitt und in die Staatskrankenanstalt Hamburg-Friedrichsberg eingewiesen wurde. Dort schuf sie die Porträt-Reihe der „Friedrichsberger Köpfe“, die eindrucksvoll im Stil der „Neuen Sachlichkeit“ das Leben und den Alltag einer psychiatrischen Klinik festhielten. Die Blätter wurden 1929 in erfolgreichen Ausstellungsbeteiligungen und Einzelausstellungen von der Kunstkritik enthusiastisch gefeiert und machten Elfriede Lohse-Wächtler zu einer lokal berühmten, aber weiterhin armen Künstlerin. Zu Beginn der 1930er Jahre hatte Elfriede Lohse Wächtler zunehmend psychische Probleme und entschloss sich, zu ihren Eltern nach Dresden zurückzukehren.

Hier brachen wieder alte familiäre Konflikte auf und ihr Befinden verschlimmerte sich so sehr, dass sie 1932 in psychiatrische Behandlung im Dresdner Stadtkrankenhaus in der Löbtauer Straße kam. Von dort aus wurde sie nach kurzer Zeit in die große Landesanstalt Arnsdorf verlegt. Dort diagnostizierten die Ärzte bei Elfriede Lohse-Wächtler Schizophrenie. Ihrer Freiheit beraubt und in ihrer Kreativität beschnitten, drängte sie die Ärzte wiederholt auf Entlassung. „Ich werde durch die Notwendigkeit des dicht aneinander gepfercht seins mit ewig schwatzenden Weibern zur Verzweiflung getrieben […]“, schrieb sie aus Arnsdorf an ihre Mutter. Trotzdem fand sie die Kraft, sich künstlerisch mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und hielt das Leben in Arnsdorf und der Umgebung in zahlreichen Zeichnungen und Bildern fest.

Mit der Diagnose Schizophrenie fiel Elfriede Lohse-Wächtler unter das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ 1935, in Jahr der Scheidung von ihrem Mann, wurde ein Sterilisationsverfahren gegen sie eingeleitet. Ihre Eltern, ihr Bruder Hubert aber auch sie selbst wehrten sich hartnäckig gegen die Sterilisation. In ihrer Verzweiflung wandten sich die Eltern sogar an den sächsischen Gauleiter Martin Mutschmann, ohne Erfolg. Um Druck auszuüben, verbot die Arnsdorfer Direktion den Eltern sogar die Besuche ihrer Tochter. Trotz aller Bemühungen wurde Elfriede Lohse-Wächtler am 20. Dezember 1935 im Stadtkrankenhaus Dresden-Friedrichstadt zwangsweise sterilisiert. Ihr Bruder schrieb in sein Tagebuch: „Ich bei der Frieda gewesen. op.[Operation, d. Verf.] 20.12.35 traurig.“ Für die Künstlerin war die Unfruchtbarmachung ein schwerer Schlag und tiefer Eingriff in ihre Persönlichkeit. Sie resignierte zunehmend, suchte kaum noch Kontakt zu ihren Angehörigen und stellte – seelisch gebrachen – auch jede künstlerische Arbeit ein.

Auch in den folgenden Jahren sollte sich ihr Zustand nicht mehr ändern. Die Eltern unterhielten weiterhin regelmäßig Kontakt zu ihr, aber auch sie konnten sie seelisch nicht mehr aufbauen. Sie verlor zunehmend ihren Antrieb zur Arbeit. In Folge dessen erhielt sie seit 1939 nur noch eine aus Sparsamkeitsgründen in den sächsischen Landesanstalten eingeführte „Sonderkost“. Dabei handelte es sich um eine fleischfreie, kalorienarme Breikost, die kaum noch den Hunger der Patienten stillen konnte und den Patienten erhielten, die nicht arbeiteten. Vor allem war sie billig.

Als arbeitsunfähige und chronische Patientin fiel sie in das Raster der 1940 einsetzenden zentralen Krankenmorde. Sie erlebte noch wie zahlreiche Menschen aus anderen psychiatrischen Anstalten nach Arnsdorf verlegt wurden, wie die ohnehin vorhandene Enge noch drängender wurde. Arnsdorf war im Sommer 1940 zur Zwischenastalt für die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein geworden.

Am 30. Juli erfolgte der dritte Transport von Patienten aus Arnsdorf nach Pirna. Unter den 33 Männern und 53 Frauen befand sich auch Elfriede Lohse-Wächtler. Vermutlich noch am selben Tag wurde sie dort in der Gaskammer mit Kohlenmonoxidgas ermordet.

5 Zwangsarbeiter in Dresden / St. Pauli Friedhof

Nur wenige Dresdner wissen heute noch, was die „Gesellschaft für europäische Wirtschaftsplanung und Großraumwirtschaft e.V.“ war. Gegründet wurde sie 1939 von dem Unternehmer und Leiter der Abteilung Außenhandel im Außenpolitischen Amt der NSDAP, Werner Daitz hier in Dresden. Im Jahr 1942 wurde sie dann zum „Zentralforschungsinstitut für nationale Wirtschaftsordnung und Großraumwirtschaft“ umbenannt. Trotz des relativ geringen Bekanntheitsgrads, war sie an schwersten Naziverbrechen beteiligt. Ihr „wissenschaftlicher Anstrich“ sollte wohl die eigentliche Aufgabe der Gesellschaft verdecken und das war die Organisierung der systematischen Plünderung der von den Nazis besetzten Gebiete und die Beschaffung von Zwangsarbeitern für die deutsche Wirtschaft, als Ersatz für Millionen deutscher Arbeitskräfte, die als Soldaten an die Front gingen.

Während des Krieges wurden zwischen 7 und 11 Millionen Menschen der Zwangsarbeit unterworfen. Das waren Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und ab 1941 die sogenannten Ostarbeiter. Die meisten von ihnen wurden zwangsrekrutiert. Das heißt, in Städten und Ortschaften wurden die Menschen willkürlich zusammengetrieben und in Viehwägen nach Deutschland gebracht Die „Ostarbeiter“ waren die größte Gruppe der zivilen Zwangsarbeiter. Im September 1944 waren es rund 2,5 Millionen Sowjetbürger, die für deutsche Konzerne Sklavenarbeit leisteten. Sie standen am unteren Ende der rassistischen Skala der Naziideologie. Dahinter folgten noch KZ-Häftlinge, Juden, sowie Sinti und Roma.

Nach einem Bericht der Polizei der Landeshauptstadt Dresden vom Frühjahr 1946 waren genau 31.257 Zwangsarbeiter in Dresden erfasst und davon 23.440 in Meldebögen namentlich belegt. Sie waren in 771 Betrieben beschäftigt und über die ganze Stadt verteilt in 180 bis 200 Lager untergebracht. Das heißt, fast jeder Betrieb und jedes Unternehmen bereicherte sich an der Ausbeutung dieser Menschen. Aber nicht nur die Industrie griff auf Zwangsarbeiter zurück. Das machten auch die städtischen Betriebe. Auch die Post, die DREWAG, sowie Forstwirtschaft und das Theater beschäftigen sie.

Für die Konzerne war die Beschäftigung von Zwangsarbeitern buchstäblich ein Bombengeschäft. Ihre Profite explodierten geradezu. Für die Zwangsarbeiter zahlten sie kaum einen nennenswerten Lohn, der dazu noch von den Unternehmen an Gestapo und SS abgeführt wurde. Die Lebensbedingungen der Menschen waren katastrophal. Die Sterblichkeit aufgrund der überhöhten Arbeitsbelastung, der schlechten Versorgung und der menschenunwürdigen Behandlung war äußerst hoch.

Besonders perfide und menschenverachtend gingen die Nazis mit Neugeborenen von Zwangsarbeiterinnen um. Davon zeugt das Lager „Kiesgrube“, das sich an der heutigen Radebergerstraße befand. Das Lager wurde im Frühjahr 1943 eingerichtet und bestand bis April 1945. Es wurden 497 Geburten und 214 Todesfälle registriert. Am 26.Juni 1943 erließ der Reichsführer der SS, Himmler, eine Anordnung zur „rassischen Überprüfung“ neugeborener Kinder von Polinnen und Ostarbeiterinnen. „Rassisch minderwertige Kinder“ kamen in die „Ausländerkinderpflegestätte einfachster Art“, das heißt für Dresden, in das Lager „Kiesgrube“, wo sie an mangelnder Ernährung, Hygiene und Pflege nach kurzer Zeit starben. Man ließ die Kinder also schlichtweg verhungern!

Auf dem Dresdner St.-Pauli-Friedhof in Klotzsche befindet sich ein bis vor Kurzem unscheinbares Sammelgrab für 225 Kinder von ehemaligen osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen. Schülerinnen und Schüler haben sich in den letzten beiden Jahren für die Verwirklichung eines würdevollen Gedenkens an die Säuglinge und Kleinkinder eingesetzt. Die Neugestaltung der Grabstätte ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Am 6. November 2015 wurde die Grabanlage feierlich übergeben.

Die evangelische Landeskirche und die Euthanasie in Sachsen (Redebeitrag der BAGKR und Aktion Sühnezeichen)

Was lehrt die Bibel eigentlich vom Menschen?

Auf das christlich-jüdische Erbe berufen sich heute manche aus dem Abendland, aber worin besteht es? Die Bibel beginnt mit der Geschichte vom Menschenpaar am Anfang der Welt, Adam und Eva, von denen die Menschheit abstammt und das Gott sie nach seinem Bilde schuf. Deutlicher könnte man es nicht ausdrücken, dass alle Menschen gleich sind, gleich würdig, und dass jeder Mensch leben darf. Und sie bekommen Gebote, Spielregeln, damit sie einander achten. In jeder Zeit geht es für Christ*innen darum, die aktuellen Ziele an dieser grundsätzlichen Lehre zu messen.

Im Dezember 1934 verabschiedete die sogenannte braune Synode der Landeskirche Sachsen ihre 28 Thesen zur Volkskirche, mit denen sie sich im nationalsozialistischen Staat definierte. Darin heißt These 1: „Die Volkskirche be-kennt sich zu Blut und Rasse, weil das Volk eine Blut- und Wesensgemeinschaft ist.“ und These 5: „Weil die deutsche Volkskirche die Rasse als Schöpfung Gottes achtet, erkennt sie die Forderung, die Rasse rein und gesund zu erhalten, als Gottes Gebot."

Die deutsch-christliche Kirche schloss sich also der Einteilung der Menschen in Rassen, in wertvolles und wertloses Leben an. Der Blick auf den Volkskörper verstellte den Blick auf den Menschen und Gotte Gebote.

Der massenhafte Mord an kranken und behinderten Menschen betraf auch die kirchlichen Einrichtungen in Sachsen. Offiziell befürwortete die Innere Mission in Sachsen, der damalige Dachverband kirchlicher Heime, die Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung, lehnte aber deren Tötung ab. Der Ungeist der Bewertung nützlichen und unwerten Lebens hatte sich auch dort weitgehend durchgesetzt. Darum protestierten Vertreter der Inneren Mission und der Kirche Sachsens nicht laut und wirksam wie in manchen anderen Landeskirchen angesichts des 1940 getarnt beginnenden Massenmordes. Manche beteiligten sich sogar daran: Wenn Kranke umgebracht worden waren, nach mehrfacher Verlegung, um die Spuren zu verwischen, erhielten die Familien einen vorgefertigten verlogenen Trostbrief, dass ihr Angehöriger „unerwartet an einer Krankheit verstorben und nun erlöst sei von seinem so erbärmlichen Leben“. Solche Briefe sind aus allen Tötungsanstalten belegt. Vielfach war es die Aufgabe der Anstaltspfarrer, sie zu versenden.

So fanden auch Menschen, die unter kirchlicher Obhut lebten, keinen ausrei-chenden Schutz vor dem Mordprogramm der Nationalsozialisten und ihrer verbrecherischen Ideologie. Die Kirche hat sich mitschuldig gemacht.

Wo fängt der Widerstand an?

Es gab viele Pfleger und Schwestern, die ihre Schutzbefohlenen liebten und die Würde des Menschen achteten. Ein Beispiel: Wie aus anderen kirchlichen Heimen auch, sollten die Heimbewohner aus Kleinwachau in eine staatliche Einrichtung verlegt werden. Zuerst kamen Meldebögen, dann kam die Kommission, prüfte die Heimbewohner und Meldebögen. Im Bericht einer Diakonisse aus Kleinwachau heißt es:

„Die Kommission arbeitete mit Namenslisten. Sie bestellte verschiedene Patienten ins Brunnenhaus und legte ihnen Zettel mit vorgedruckten Testfragen vor. Schwester Frieda Stübner stellte sich so auf, daß sie unbeobachtet Blicke auf die Namensliste der Kranken werfen konnte. Hinter verschiedenen Namen wurde ein Kreuz gemacht – der Patient zur Tötung bestimmt. Sie merkte sich die Namen und die Angehörigen dieser Verurteilten wurden dann von Kleinwachau aus gebeten, ihre kranken Angehörigen sofort abzuholen.“ Dass das Heim später geräumt und alle Bewohner verlegt wurden, konnten die Schwestern nicht verhindern.

Pfarrer Dr. Walther Schadeberg (1903-1949) war von 1940 bis 1941 der Leiter der Heil- und Pflegestätten der Inneren Mission in Sachsen, er war einer von den wenigen Menschen in Sachsen, der sich bemühte, den Abtransport und die Tötung von kranken und behinderten Menschen zu verhindern. So intervenierte er gemeinsam mit Oberkirchenrat Adolf Wendelin (1877-1952) beim Sächsischen Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Mutschmann und beim Sächsischen Innenminister Fritsch, allerdings ohne Erfolg .

In seinem mutigen Widerstand gegen den Nationalsozialismus und die sogenannte Euthanasie war Lothar Kreyssig, der spätere Gründer von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, für die wir heute hier stehen, eine große Ausnahme. Als einziger deutscher Richter prangerte er die Euthanasiemorde der Nationalsozialisten an. Er war Vormundschaftsrichter und bemerkte, dass sich Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. In einem Schreiben vom 8. Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner. Dabei wandte er sich auch gegen die Entrechtung der Häftlinge in den Konzentrationslagern. Und weil er ein gläubiger Mensch war, schrieb er, dass der, der Menschenleben so beendet, sich an Gott vergreift.

Daraufhin wurde Kreyssig am 13. November 1940 zum Reichsjustizminister vorgeladen. Dieser legte ihm ein Handschreiben Hitlers vor, das die alleinige Rechtsgrund-lage darstelle und mit dem die Mordaktion ausgelöst worden war. Kreyssig antworte-te: „Ein Führerwort schafft kein Recht“, er erkannte das Schreiben nicht an und er-stattete Strafanzeige wegen Mordes gegen den Reichsleiter der NSDAP und Chef der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler, den von Hitler eingesetzten Verantwortlichen für die „Euthanasie-Aktion“. Daraufhin wurde Kreyssig im Dezember 1940 zwangsbeurlaubt und zwei Jahre später, im März 1942, durch Erlass Hitlers in den Ruhestand versetzt. Widerstand war möglich – nur wenige dazu bereit.

Und heute?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik beginnt mit dem Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn das in Frage gestellt wird, muss man mißtrauisch werden. Wir erleben heute wieder die große Verführungskraft des Wir, das immer die braucht, die nicht dazugehören. Das Wir als Volk, das den Menschen aus dem Blick verloren hat. Da ist die Rede von Flüchtlingskrise, -strom, -welle, da wird höchstens nach dem Nutzen einzelner für dieses Wir gefragt. Und die Kranken, Leidenden, nicht Heilbaren: Sollen sie nicht wieder Sterbehilfe bekommen? Und wenn man weiß, dass das ungeborene Kind behindert sein wird? Da wird der Mensch wieder als lebenswert oder wertlos eingeteilt.

Darum sind wir gefordert, darauf zu achten: Niemals darf der Wert eines Menschen nach seiner Nützlichkeit oder nach der Mühe, die er andern macht, beurteilt werden. Niemals darf eine Gemeinschaft, ein Volk, ein Staat höher geachtet werden als das Leben eines einzelnen Menschen.

6 Frauenklinik Dresden-Friedrichstadt

Im Dresdner Stadtarchiv lagern unzählige Akten, auch solche, die verbunden sind mit Geschehnissen in Dresdner Krankenhäusern während der NS-Zeit. Darunter findet man lose gebündelt und nach Alphabet sortiert 708 vollständig erhaltene Krankenblätter der Frauenklinik Dresden-Friedrichstadt aus den Jahren 1933 bis 1939. Diese Dokumente erzählen vom Leid und von der Demütigung psychisch kranker oder körperlich behinderter Menschen.

Die Zwangssterilisierung gehörte neben der gezielten Tötung Geisteskranker zu den dunkelsten Kapiteln der NS-Zeit. Sie war auf dem Weg zur Erschaffung eines »reinen« deutschen Menschen - arisch, intelligent und körperlich gesund - zur Chefsache geworden. So erklärte Hitler 1933 persönlich: »Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig ist, darf sein Leiden nicht im Körper seines Kindes verewigen. Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass nur wer gesund ist, Kinder zeugen darf. Umgekehrt muss es als verwerflich gelten, gesunde Kinder der Nation vorzuenthalten.«

Schon 1933 wurde deshalb das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen, das eine erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen.

Die Anwendung des Gesetzes wurde begleitet durch die weitgehende »Gleichschaltung« der deutschen Ärzteschaft unter anderem durch das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom 7. April 1933. Es führte zu einer gezielte Säuberung und Nachbesetzung wichtiger Stellen durch »linientreue« und mit der Rassenhygiene besonders vertraute Ärzte.

Zu ihnen gehörte Heinrich Eufinger. Er war 1933 in die NSDAP und die SA und 1935 in und die SS eingetreten. Von 1935 bis 1945 arbeitete er als Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses Dresden-Friedrichstadt. Die Frauenklinik Dresden-Friedrichstadt gehörte 1933 zu den ersten Kliniken in Dresden, die zur Durchführung der Zwangssterilisierung an Frauen berechtigt worden waren. Hinzu kamen die Staatliche Frauenklinik in der Pfotenhauerstraße, die Privatklinik von Dr. Willibald Nittner in der Josefstraße in Dresden-Strehlen (bis 1934), das Diakonissenkrankenhaus in der Holzhofgasse (ab 1935) und ab 1936 das Rudolf-Heß-Krankenhaus in der Fürstenstraße.

Unter Eufingers Leitung wurden von 1933 bis 1939 insgesamt 708 Frauen zwangssterilisiert, darunter 51 Prozent wegen angeborenem Schwachsinn, 29 Prozent wegen Schizophrenie, 14 Prozent aufgrund einer Epilepsie. Obwohl die Unterlagen unvollständig sind, lag Dresden in Anzahl und Ausmaß immer mit an der Spitze bei der Durchführung der Zwangssterilisierungen im Reichsgebiet.

Heinrich Eufinger hatte die nationalsozialistischen rassenhygienischen Theorien verinnerlicht. In seiner Funktion als Chefarzt der Friedrichstädter Frauenklinik ist er einer der verantwortlichen Täter der Zwangssterilisierung von psychisch kranken und körperlich behinderten Menschen in Dresden.

Wenn heute rassistische Positionen wieder gesellschaftsfähig gemacht werden sollen, dann lehrt die Geschichte der Stadt Dresden, dass dieser Entwicklung mit ganzer Konsequenz entgegen getreten werden muss.

7 Der sächsische Sonderweg

Mit der Machtübergabe der Nationalsozialisten kam es im gesamten Deutschen Reich zu einer Verschlechterung der Betreuung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Die angeblich „Minderwertigen“ wurden ausgegrenzt, gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht und zu einer Gefahr für den „Volkskörper“ stilisiert. In der Propaganda tauchte vor allem immer wieder der Hinweis auf die enormen Kosten der Unterbring von Menschen in Psychiatrien auf. Auch die sächsischen Psychiater stimmten in den Chor der Rassenhygieniker ein, viele brüsteten sich bereits vor 1933 ohne gesetzliche Regelung Sterilisationen aus rasenhygienischen Gründen vorgenommen zu haben. Doch es blieb nicht bei den Unfruchtbarmachungen. Im Jahr 1936 führte der Direktor der Landesanstalt Sonnenstein Hermann Paul Nitsche zuerst eine als Sonderkost bezeichnete Breikost ein. Dies war ein dünner, wässriger Gemüsebrei, der kaum Nährstoffe hatte und vor allem eins war, billig. Patienten die bettlägerig und arbeitsunfähig waren, erhielten fortan diesen Brei und da sich damit Kosten sparen ließen, wurde die Sonderkost 1938 auf Weisung von Alfred Fernholz vom sächsischen Innenministeriums in allen sächsischen Anstalten eingeführt. Noch im selben Jahr kam es in den sächsischen Anstalten zu einem spürbaren Anstieg der Sterblichkeitszahlen, ein Jahr später erhielten bereits dreieinhalb tausend sächsische Patienten diese Hungerkost. Sachsen nahm damit das Selektionsmuster der späteren Krankenmorde vorweg. Leben sollte wer arbeiten konnte. Auf Weisung des Innenministeriums beschritt Sachsen den Weg des Mordes an Psychiatriepatienten deutlich früher als andere Teile des Deutschen Reiches und wurde beispielgebend für die späteren medikamentösen Morde.

Einer der führender Täter war Paul Hermann Nitsche.

Paul Hermann Nitsche (1876-1948)

Paul Hermann Nitsche wurde am 25.11.1876 in Colditz als Sohn eines Psychiaters geboren. Von 1896 bis 1901 studierte er Medizin. Seit Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit widmete er sich der Psychiatrie und promovierte mit einer Arbeit auf diesem Gebiet. Ab 1913 war er Oberarzt und stellvertretender Anstaltsdirektor der Landesanstalt Pirna-Sonnenstein.

Ab April 1918 war Nitsche Leiter der Landesanstalt Leipzig-Dösen. Hinsichtlich der Prophylaxe von Geisteskrankheiten forderte er bereits in den 20er Jahren rassenhygienische Maßnahmen, da viele dieser Krankheiten ererbt seien und nicht durch äußere Einflüsse hervorgerufen würden. So trat er für die Sterilisation der Betroffenen ein. Ab August 1928 war Nitsche Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein.

Nur kurze Zeit nach der Machtübertragung an Hitler trat Nitsche in die NSDAP ein. Ab Herbst 1933 war er Amtsverwalter der NSDAP-Ortsgruppe Pirna. 1934 trat er dem NS-Ärztebund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei, außerdem war er förderndes Mitglied der SS. Als Anstaltsdirektor setzte Nitsche das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 uneingeschränkt um.

Nach seinem Heeresdienst von August bis November 1939 und der Schließung von Pirna Sonnestein wurde er ab Januar 1940 erneut Anstaltsdirektor in Leipzig-Dösen. Bereits im November 1939 wurde er zur Mitarbeit bei der Durchführung der „Euthanasie“-Aktion gewonnen und über die beabsichtigte Tötung der Patienten mit Kohlenmonoxidgas informiert. Er selbst favorisierte die Medikamentengabe als Tötungsmethode, da der Personalaufwand geringer sei und die Verabreichung von Medikamenten nicht auffalle. Durch seine Versuche mit dem Beruhigungsmittel LUMINAL starben in Leipzig-Dösen etwa 60 Patienten .

Ab Mai 1940 wirkte Nitsche als stellvertretender ärztlicher Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG) in Berlin, ab November 1941 als deren Leiter. Seine Hauptaufgabe bestand in der Begutachtung der Meldebögen, mit denen entschieden wurde, ob die Betroffenen getötet werden sollten oder nicht. Nitsche entwarf mit die Auswahlkriterien für die Ermordung: „alle durch Paralyse, Epilepsie oder Schizophrenie schwer Verblödeten, die nicht bildungsfähigen Schwachsinnigen, alle Geisteskranken, die innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr zu beeinflussen waren und Psychopathen mit verbrecherischen Neigungen“. Als zweiter Obergutachter und schließlich alleiniger Obergutachter entschied er sich in Tausenden von Fällen für die Tötung der Betroffenen.

Nachdem die zentral gesteuerte Ermordung der Kranken durch Weisung Hitlers im August 1941 gestoppt worden war, wurde sie dezentral weitergeführt. Es gab nun keine offizielle Begutachtung durch Ärzte mehr, sondern sie wurde zum Willkürakt. Entweder ließ man die Patienten einfach verhungern oder gab ihnen eine tödliche Medikamentendosis. Die Medikamentenverwaltung oblag Nitsche. In Sachsen führten die Landesanstalten Waldheim und Großschweidnitz die Medikamenten-Euthanasie durch.

Im November 1945 wurde er in Sebnitz verhaftet. Bei seiner Vernehmung hielt er die Tötung von geistig Schwerstbehinderten und unheilbar psychisch Kranken für ein Erfordernis der Humanität und somit auch der Gesetzgebung.

Am 7. Juli 1947 wurde Nitsche zum Tode verurteilt, das Urteil wurde am 25.3.1948 in Dresden vollstreckt.

Nitsches war damit einer der wenigen, der für seine begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurde. Beteiligung an der Ermordung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen entsprang nicht blindem Gehorsam gegenüber den NS-Machthabern, Seine Haltung entsprang einem Denken, das sich nur am ökonomischen Nutzen eines Menschen orientiert und moralische Bedenken ignoriert.

Die Aktion T4

 Die Nazis führten einen erbarmungslosen rassistischen Krieg gegen den „Feind im Inneren“. Spätestens zu Beginn des 2, Weltkrieges begannen auch die Planungen zur Ermordung von Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen.

Als erstes gerieten Kinder in das Visier der Täter. Alle Neugeborenen mit sichtbaren Behinderungen mussten fortan von Ärzten und Hebammen den Gesundheitsämtern gemeldet werden Ein Gremium von drei Ärzten, die Psychiater Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler, entschieden daraufhin über Leben und Tod. Galt ein Kind als „lebensunwert“, wurde es in eine von 30 Kinderfachabteilungen gebracht und dort durch überdosierte Medikamente oder einfach durch Verhungern-lassen ermordet. Bis zu 10.000 Kinder und Jugendliche fanden so bis 1945 den Tod.

Ab Herbst 1939 sollten dann auch endgültig die erwachsene Patienten ermordet werden. In einem Brief schrieb Adolf Hitler: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnis namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Dieses von Adolf Hitler verfasste Schreiben, das auf den 1. September 1939 zurückdatiert wurde, war Grundlage der nun einsetzenden zentralen Krankenmorde. Organsiert werden sollten die Morde von der Phillip Bouhler unterstehenden „Kanzlei des Führers“ unter Mitwirkung von Hitlers Begleitarzt Karl Brandt. Innerhalb weniger Monate wurden mehrere Tarnorganisationen geschaffen, die Opfer erfassten, Transporte durchführten und Tötungsanstalten einrichteten, in denen die Menschen in Gaskammern ermordet wurden. Der Sitz der Dachorganisation wurde die Tiergartenstraße 4 in Berlin, weswegen sich der Begriff „T4“ für die zentralen Krankenmorde durchsetzte.

Für jeden Patienten von psychiatrischen Anstalten musste ein Meldebogen ausgefüllt werden der dann zu Gutachterärzten kam, die an Hand eines DIN A4 Formblattes über Leben und Tod entschieden. Ein einfaches rotes Kreuz genügte als Urteil. Das war die angeblich „kritischste Beurteilung des Krankheitszustandes“. Wenn es Zweifel gab, sollten zwei Obergutachter entscheiden, einer von ihnen war Paul Nitsche, der 1940 stellvertretender medizinischer Leiter der „Aktion T4“ wurde. Opfer wurden vor allem chronische kranke Patienten, die sich bereits längere Zeit in Anstaltsbehandlung befanden und die nicht mehr arbeitsfähig waren.

Insgesamt sechs Tötungsanstalten wurden von der Organisation T4 in Betrieb genommen. Schon im Januar 1940 begannen in Grafeneck und Brandenburg die ersten Morde. Es folgten Hartheim bei Linz und Pirna-Sonnenstein. In allen Tötungsanstalten wurde eine Gaskammer eingerichtet, in der die Menschen durch Kohlenmonoxid umgebracht wurden. Anschließend wurden die Leichen in eigenen Krematorien verbrannt. Sonderstandesämter beurkundeten den Tod und gaben dabei falsche Todesursachen und falsche Sterbedaten an. Allein in Pirna-Sonnenstein wurden so 13.720 Menschen im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet.

Zur Durchführung bedurfte es eines erheblichen Personaleinsatzes.

Das Öffnen des Gashahnes war den Tötungsärzten vorbehalten, die auch eine falsche Todesursache festlegten. Pflegepersonal begleitete die Opfer während der Verlegungen und führte sie bis zur Gaskammer. Anschließend verbrannten die Desinfektoren die Leichen. Standesbeamte verfassten auch geheuchelte Trostbriefe an die Angehörigen. Nicht wenige an T4 Beteiligte wurden wenige Jahre später in den Vernichtungslagern des Holocausts eingesetzt.

Trotz aller Bemühungen zur Tarnung der Morde blieben diese nicht lange geheim. Viele Deutsche verdrängten das Morden oder stimmten ihm sogar zu. Jedoch gab es auch immer wieder Proteste, besonders aus kirchlichen Kreisen. Am deutlichsten artikulierte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen seinen Protest. In drei Predigten im Sommer 1941 sprach er offen die Krankenmorde an und fragte, was mit einer Gesellschaft passiere, die sich der „Unbrauchbaren“ und Hilfsbedürftigen entledige. Wer könne für sich schon ausschließen, dass er nicht selber einmal auf Hilfe und Pflege angewiesen sei, gerade wo viele Väter und Söhne invalide aus dem Krieg heimkehren würden?
Hitler entschied am 24. August 1941 die „Aktion T4“ abzubrechen.

Er tat das nicht nur aufgrund von Protesten des Münsteraner Bischofs sondern weil er befürchtete, dass diese dem Ruf Deutschlands schaden könnten.

Bis dahin waren über 70.000 Menschen in den Tötungsanstalten gestorben. Keineswegs bedeutete der Abbruch der „Aktion tT4“ ein Ende der Morde. Bis 1945 wurden in zahlreichen Anstalten des Deutschen Reiches durch überdosierte Medikamente, Hunger oder gezielte Vernachlässigung weiterhin psychiatrisierte Männer und Frauen ermordet. Insgesamt fielen etwa 200.000 Menschen den Krankenmorden bis Kriegsende zum Opfer.

Alfred Fernholz (1904-1993)

Alfred Fernholz wurde am 07. November 1904 in Grünthal (Westphalen) geboren. Nach seinem Medizinstudium in Leipzig, einer Ausbildung zum Psychiater und der Promotion war er in den Jahren 1930-1937 zunächst als Arzt in der Heil- und Pflegeanstalt Zschadraß , dann als Amtsarzt und Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Großenhain tätig. Bereits 1931 war er der NSDAP und der SS beigetreten.

Auf einen Beförderungsvorschlag der SS hin, die ihm bescheinigte, „als Führer absolut geeignet“ zu sein, stieg Fernholz 1938 zum Psychiatriedezernenten und Leiter der Abteilung II, „Volksgesundheit“ des Sächsischen Ministeriums des Inneren auf. In dieser Rolle war Fernholz maßgeblich verantwortlich für die Misshandlung und den Tod der in den „Heil- und Pflege-Anstalten“ lebenden Patienten: 1938 ordnete das Innenministerium die „Brei- und Suppenkost“ für nicht produktive Menschen in allen sächsischen Landesanstalten an. Im Sommer 1939 wies Alfred Fernholz alle Leiter der sächsischen Heil- und Pflegeanstalten an, die „medikamentöse Sterbehilfe“ anzuwenden : Fernholz zufolge sollten die chronisch Kranken „nicht auf Kosten ihrer Umgebung, der Mitkranken und des Personals durchgeschleppt werden.“. Damit war die so genannte „Tablettenaktion“ sachsenweit initiiert.

Auch die Gas-Morde an Psychiatriepatienten und Patientinnen wurden tunlichst befördert: Das Sächsische Ministerium setzte diesen Vorgang mit besonderer Vehemenz durch und war in dieser Hinsicht anderen Ländern (wie Franken und Schlesien) um Monate „voraus“. Während der „Aktion T 4“ suchte die Abteilung von Dr. Fernholz die Mordrate zu steigern: Die 4 als ‚Sammellager’ für den Sonnenstein fungierenden „Zwischenanstalten“ Arnsdorf, Zschadraß, Waldheim, Großschweidnitz wurden unter Zugzwang gesetzt: „Es wurden immer neue Kranke herangeschafft“, so die Aussage der Großschweidnitzer Schwester Elsa Sachse. Und: „Vom Ministerium wurde dauernd gefordert: Schafft neuen Platz“-eine Anweisung, die Todestransporte zum Sonnenstein zu intensivieren.

Zu Kriegsbeginn meldete sich Fernholz als Freiwilliger zur Waffen-SS, wurde auf Antrag des Sächsischen Reichsstatthalters jedoch aus dienstlichen Gründen zurückgestellt.

1941 wurde er Gaugesundheitsführer und Leiter des NS- Ärztebundes Sachsen. Im gleichen Jahr erfolgte eine Beförderung zum Reichsregierungsdirektor. Auch in der SS übte er eine hohe Funktion im Stab des SS- Oberabschnitts Elbe aus, sein Dienstrang war Obersturmbannführer.

Im Juni 1945 soll Fernholz vorübergehend von einer amerikanischen Militärbehörde in Haft genommen worden sein. 1947 wurde im Vorfeld des in Dresden geführten „Euthanasie“-Prozesses nach ihm gefahndet. Sein Verbleib wurde nicht ermittelt. Fernholz hatte sich offenbar bereits 1945 in die Westzonen abgesetzt. 1993 starb er in Karlsruhe, ohne dass er jemals gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden war.

Karl Erhard Gäbler (1988-1948)

Karl Erhard Gäbler wurde am 15.11.1888 in Rosenthal in der Sächsischen Schweiz als Sohn eines Straßenaufsehers geboren. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte er von 1903 bis 1906 eine Bäckerlehre. Ab 1908 wechselte er in den Pflegedienst und war zunächst im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt tätig, danach in der Städtischen Heil- und Pflegeanstalt Dresden, wo er dem Oberarzt Paul Nitsche unterstand. 1913 absolvierte er eine einjährige Ausbildung zum Pfleger im staatlichen Pflegerhaus Hochweitzschen. Ab 1915 war er in der Landesanstalt Pirna-Sonnenstein tätig und im gleichen Jahr bis 1918 als Sanitäter an der Westfront eingesetzt. Von 1921 bis 1926 arbeitete er in der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim und wurde danach nach Pirna-Sonnenstein zurückversetzt. Hier wurde er als Stationspfleger, ab 1931 in leitender Position, eingesetzt. Der damalige Leiter Dr. Georg Ilberg setzte im Umgang mit den Patienten auf die Beschäftigungstherapie, auf kleine Anerkennungen und die Förderung ihrer aktiven Teilnahme am Leben. Diese Herangehensweise wurde nach der Pensionierung Ilbergs 1928 unter seinem Nachfolger Paul Nitsche fortgesetzt. Nach der Machtübertragung an die Nazis 1933 änderte sich dies, da Nitsche die NS-Gesundheitspolitik befürwortete und umsetzte. Die Beschäftigungstherapie wurde zunehmend von wirtschaftlichen Aspekten abhängig gemacht: die Arbeitsleistung war entscheidend, nicht die therapeutische Wirkung. Gäbler war Leiter der Werkstätten, in denen etwa 60 bis 65 Patienten arbeiteten.

Seit 1937 war Gäbler Mitglied der NSDAP. Er hatte sich in den neuen Verhältnissen eingerichtet, seine nationalsozialistische Zuverlässigkeit wurde in einer Beurteilung bestätigt.

Ab Juli 1940 Jahres war er per Notdienstverpflichtung in der neu geschaffenen Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein tätig. Sein war formal als Pflegertätigkeit bei der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege, einer Tarnorganisation für die Durchführung der Euthanasie, deklariert. Gäbler und allen anderen Mitarbeitern wurde erklärt, sie seien in einer „Geheimen Reichssache“ tätig und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dr. Schumann, der Anstaltsdirektor, erklärte ihnen die Arbeitsaufgaben: Künftig würden Geisteskranke mit ansteckenden Krankheiten mit Gas getötet. Es sei eine Kriegsmaßnahme und würde Gesetz. Aufgabe der Pfleger sei es, die Kranken, die für diese Maßnahme in Betracht kämen, zu holen und zu betreuen. Gäbler sagte bei einer Vernehmung 1946, es habe sich niemand geweigert, und er habe die Beteiligung für seine Pflicht gehalten, weil die Anweisungen von oben kamen.

Gäblers Aufgabe bestand darin, die Transporte mit den Patienten von den Zwischenanstalten nach Pirna zu begleiten und in deren Beaufsichtigung bis zu ihrer Ermordung. Dazu wurden die Patienten zunächst in ein Untersuchungszimmer geführt, in dem sich Ärzte, Pflegepersonal und Büromitarbeiter befanden. Hier wurde die Identität der Patienten überprüft und eine für die Angehörigen realistisch erscheinende Todesursache erstellt. Dann wurden die Patienten von Gäbler und den anderen Pflegern in den Vorraum der Gaskammer gebracht, von wo aus jeweils 20 bis 30 Menschen in den angeblichen Duschraum geführt wurden. Die Pfleger verschlossen die Tür, anschließend drehte der Dienst habende Arzt den Gashahn auf und wartete, bis der Tod eintrat. Danach wurden die Leichen von den so genannten „Brennern“ in den Krematoriums-Öfen verbrannt. Zuvor wurden an einigen Patienten Gehirnsektionen vorgenommen, die Gäbler in Anwesenheit eines Arztes ausführte. Dafür bekam er eine Sonderzulage von 65 Reichsmark im Monat. Die Gehirne wurden an das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin weitergeleitet.

Nach dem Stopp der Vergasung im August 1941 blieb Gäbler noch mit einigen Mitarbeitern in Pirna, da Spuren beseitigt wurden und Büroarbeiten zu erledigen waren. Ab Oktober 1942 war er in der Landesanstalt Arnsdorf tätig.

Am 3.November 1945 wurde er vom sowjetischen Geheimdienst wegen seiner Beteiligung an den „Euthanasie“-Verbrechen verhaftet, im Juni 1946 an sächsische Behörden überstellt. Im Januar 1947 wurde gegen ihn und weitere Beschuldigte Anklage erhoben. Am 7. Juli 1947 wurde Gäbler zum Tod verurteilt und das Urteil am 25. März 1948 vollstreckt.