Erstellt: Donnerstag, 08. November 2012 16:27

Verfahren gegen André Hahn eingestellt

Am vergangenen Dienstag hat sich die Dresdner Staatsanwaltschaft endlich dazu durchgerungen, einer Einstellung des von ihr gegen den ehemaligen LINKE-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, angestrengten Verfahrens wegen der Blockaden 2010 zuzustimmen.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Verfahren wegen geringer Schuld und aus mangelndem öffentlichem Interesse (§ 153 StPO) eingestellt worden ist. Für die Justiz ist eine Einstellung wegen „geringer Schuld“ besonders peinlich, hatte sie Hahn doch von Anfang an quasi als Rädelsführer der Blockaden des Jahres 2010 bezeichnet. Davon bleibt nun nichts mehr übrig, die Einstellung kommt für uns einem Freispruch in der Sache gleich.

Unserer Einschätzung nach zeigt die Tatsache, dass hier ein Verfahren, welches offensichtlich jeglicher juristischer Grundlage entbehrt, 2 Jahre lang mit aller Macht vorangetrieben wurde, nur um es dann nach einer einzigen Aussage Hahns wieder einzustellen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht um die Aufklärung angeblicher Straftaten geht, sondern um die Einschüchterung der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist Teil des Systems, das gemeinhin als „Sächsische Demokratie“ bekannt ist: Sie geht mit politischer Willkür gegen unliebsame Personen und Strukturen vor, die von weiterem Zivilen Ungehorsam und Kritik abgehalten werden sollen. Diesmal ist sie aber einen Schritt zu weit gegangen. Um ihr Gesicht zu wahren und dem eigentlich folgerichtigen Freispruch zu entgehen, muss sie sich nun auf eine Einstellung des Verfahrens einlassen.

Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft soll die Einstellung des Verfahrens gegen Hahn aber keine Auswirkungen auf die weiterhin laufenden Verfahren gegen prominente und nicht-prominente Blockierer_innen haben. Dabei hat der Prozessverlauf gegen Hahn nicht nur gezeigt, dass es keine juristische Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gab, dieser Prozess sollte auch als Präzedenzfall für alle weiteren laufenden Verfahren dienen.

Nach dieser erneuten Blamage für die Staatsanwaltschaft fordern wir daher die Sächsische Justiz auf, alle noch laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden der Naziaufmärsche 2010 und 2011 umgehend einzustellen – ohne Kosten für die Betroffenen Personen und unabhängig von ihrer Prominenz! Auch für die Dresdner Strafverfolgungsbehörden gilt der rechtsstaatliche Standard: Es darf keine Beschuldigte erster und zweiter Klasse geben! Unsere Solidarität gilt auch weiterhin allen in diesem Zusammenhang von Repressionen betroffenen Menschen. Wir bleiben dabei: Unsere Blockaden sind legitim, Ziviler Ungehorsam darf nicht kriminalisiert werden!

Die Pressemitteilung des Bündnisses zur Verfahrenseinstellung findet ihr hier.

Pressespiegel findet ihr hier und hier.