Erstellt: Dienstag, 10. März 2015 23:13

Dokumentation von Polizeiverhalten

Demonstrationsgeschehen am 15. Februar 2015 in Dresden 

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Erstellt: Montag, 10. November 2014 19:43

Verfahren gegen Lothar König eingestellt

In einer überraschenden Wende des seit drei Jahren laufenden Verfahrens gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wurde heute das Verfahren nach §153a StPO eingestellt. Gegen eine Auflage von zu zahlenden 3000€ ist damit das Verfahren im juristischen Sinne wegen geringer Schuld bzw. fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung beendet, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Beklagter zugestimmt haben. Über die Gründe für die Einstellung gibt es unterschiedliche Angaben zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidiger_innen Königs.

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Erstellt: Montag, 07. April 2014 14:29

Johannes Lichdi zu Geldstrafe verurteilt

Heute ist der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi vor dem Amtsgericht Dresden durch den Richter Gerards zu 10 Tagessätzen á 150 Euro wegen der Teilnahme an Blockaden am 19. Februar 2011 verurteilt worden. In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellt der Richter darauf ab, keinen Zweifel daran zu haben, dass die Blockade der Kreuzung Fritz-Löffler-Straße/Reichenbachstraße zum Scheitern des genehmigten rechten Aufzuges an diesem Tag führte. Zum anderen habe der Angeklagte die Konsequenz der Blockade erkannt und sich mit dem Ergebnis nicht nur abgefunden, sondern dieses absichtlich mit herbeigeführt.

Dieses Urteil reiht sich ein in andere Ungerechtigkeiten der sächsischen Justiz seit den erfolgreichen Blockaden 2010 und 2011. Es ist vor allem erneut ein fatales Zeichen für alle Menschen, die sich für Demokratie und mit Zivilcourage engagieren wollen, wie es Johannes Lichdi getan hat!

In der mündlichen Urteilsbegründung fiel Richter am Amtsgericht (RiAG) Gerard durch mehrfache höchstproblematische Aussagen auf und brachte somit nicht nur beim anwesenden Publikum einiges Entsetzen über die gemachten Ausführungen auf.

Wie Richter Gerards mit seinem Urteil den vorherigen Prozessverlauf ad absurdum führte, ist mehr als nur verwunderlich. Zahlreiche Zeugen, auch am Tag eingesetzte Polizeibeamte, hatten ausgesagt, dass der Naziaufmarsch längst abgesagt war, als die Blockade auf der Reichenbachstraße gekesselt worden ist. Hier eine objektive Verhinderung im Sinne des Versammlungsrechts zu sehen, ist abenteuerlich. Das dann damit zu begründen, dass „wie wir alle wissen, Dresden in der Nacht vom 13. zum 14. Feb. 1945 von alliierten Bomberkommandos überfallen“ wurde und entgegen des Berichtes der Historikerkommission von unklaren Opferzahlen („die Zahl der Opfer sei nicht ganz klar“) zu fabulieren, weisen wir entschieden als geschichtsrevisionistische Aussagen zurück. Wenn Amtsrichter Gerard dann noch sinngemäß schwadroniert, Dresden müsse wohl damit Leben, dass „Chaoten“ an besagtem Datum „heuschreckenartig“ in die Stadt kämen und Ordnungskräfte strapazierten, dann wird klar, wessen Geistes Kind er ist und dass er ein eifriger Verfechter des Mythos um Dresden sein will.

Lichdi selbst äußerte sich bereits dazu, dass er Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einlegen werde und bestätigte seine Auffassung, am Ende doch Recht zu bekommen. Er gab an, dass er nun eben nur länger dafür kämpfen müsse.

Für den weiteren Verfahrensverlauf in der Revision stehen wir weiter solidarisch an der Seite von Johannes Lichdi. Wir teilen seine Rechtsauffassung weiterhin und gehen fest davon aus, dass in höheren Instanzen das Urteil keinen Bestand haben wird.

 

Erstellt: Mittwoch, 08. Oktober 2014 12:44

Aufruf zur Solidemo am 15.10.

Am 16.10. startet in Dresden vor einem Schöffengericht der Prozess gegen den Berliner Landesvorsitzenden des Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Markus Tervooren. Es ist der nächste große Versuch, antifaschistisches Handeln zu kriminalisieren. Terra ist angeklagt, weil er am 19. Februar 2011 eine Fahne seiner Organisation in Dresden getragen haben soll.

Klingt unglaubwürdig? Finden wir auch!

Weiterlesen: Aufruf zur Solidemo am 15.10.

 
 

Erstellt: Sonntag, 10. Februar 2013 21:25

Aufruf: Regelverstöße der Polizei melden

Am 13. Februar wird die Arbeitsgruppe Polizeibeobachtung in Dresden unterwegs sein. Im folgenden dokumentieren wir ihren Aufruf, Regelverstöße der Polizei zu melden:

"Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hat die unabhängige Arbeitsgruppe Polizeibeobachtung das Agieren der Polizei rund um den 13. Februar in Dresden beobachtet und dokumentiert. Wir sind freie Journalist_innen und Agenturmitarbeiter_innen, die sich für diesen Tag zusammen geschlossen haben. Unterstützt werden wir durch sächsische Landtagsabgeordnete von Bündnis90/Grüne, SPD und der Partei Die Linke sowie durch mehrere Dresdner Anwaltskanzleien.

Unsere Aufgabe in Dresden sehen wir in der Dokumentation und Auswertung der Polizeiarbeit. Dazu werden wir den gesamten Tag an den Brennpunkten, insbesondere im Bereich von Veranstaltungen der Gegner_innen des neonazistischen Aufmarsches, in mehreren Teams unterwegs sein. Wir werden im Nachgang unser Material auswerten und bei Gesetzesverstößen oder unverhältnismäßig hartem Vorgehen der Polizei mögliche Rechtswege prüfen. Das deutsche Grundgesetz sieht es vor, dass die Öffentlichkeit eine Kontrollfunktion gegenüber staatlichen Institutionen der Exekutive inne hat.

Wir rufen die Teilnehmer_innen von Demonstrationen und Aktivitäten gegen den neonazistischen Aufmarsch am 13. Februar 2013 dazu auf, uns zu informieren, wenn die Polizei im Einsatz gegen Gesetze verstösst. Bitte meldet euch in diesem Fall zur ersten Kontaktaufnahme unter der Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!"