Created: Wednesday, 30 May 2012 06:49

Amtsgericht Dresden mit Teilurteil zur Funkzellenabfrage

Entgegen den Aussagen der Staatsanwaltschaft - Überprüfung von Handygate steht weiter aus

Am letzten Mittwoch, dem 23.5.2012 ist ein erstes Urteil für Funkzellenabfragen in Freital und einigen Teilen Dresdens vom Amtsgericht ergangen. Anders als die Staatsanwaltschaft Dresden in ihrer Pressemitteilung vom letzten Freitag Abend vor dem Pfingstwochenende Glauben machen will, steht die eigentliche Überprüfung des Handygateskandals weiter aus. Unsere Stellungnahme könnt ihr hier lesen, indem ihr auf "Weiterlesen" klickt.

Am Mittwoch, dem 23.05.2012 erklärte das Amtsgericht Dresden die am 19.02.2011 auch in Freital und einigen Teilen Dresdens getätigte Funkzellenabfrage als rechtens. So wurde eine Klage von 8 Personen beim Amtsgericht Dresden abgewiesen. Diese hatten die Rechtmäßigkeit von Funkzellenabfragen in einigen Stadtteilen und im Nachbarort Freital angezweifelt.

Im Februar 2011 wurden im gesamten Stadtgebiet und in Teilen Freitals teilweise großflächige Funkzellenabfragen durchgeführt und über 1 Million Handydaten erfasst. Besonders betroffen war das Gebiet des Naziaufmarsches, die Dresdner Südvorstadt. Von den Funkzellenabfragen betroffen waren auch zahlreiche besonders geschützte Personen wie Abgeordnete, Ärzte, kirchliche Geheimnisträger_innen oder Anwält_innen.
Im Zuge der Abgewiesenen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft Dresden durch eine suggestive Pressemitteilung vom 25.05. im Nachhinein einen der größten Datenskandale der Bundesrepublik zu vertuschen und das eigene Versagen zu verschleiern. Von der Staatsanwaltschaft verschwiegen wird, dass die Hauptsache, die massenhafte, von Datenschützern als illegal gerügte, Funkzellenabfrage in der Dresdner Südvorstadt, davon unberührt bleibt.

Für das Bündnis Nazifrei stellt sich weiterhin die Frage, wie vage und unkonkret ein Gerichtsbeschluss eigentlich formuliert sein muss, um als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte zu gelten. Obwohl bis Heute nicht eine einzige Anklage nach § 129 StGB erhoben wurde, soll dieser Ermittlungsparagraph das Aushorchen einer ganzen Stadt rechtfertigen. Dieses Rechtsstaatsverständnis stößt bei uns nach wie vor auf Unverständnis.

Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Sächsische Datenschutzbeauftragte in einem Bericht die Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfrage verneint. Für die sächsische Staatsregierung war dies aber kein Grund, von diesem Instrument Abstand zu nehmen. Ganz im Gegenteil, der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) wollte auch für das Jahr 2012 den Einsatz der FZA ausdrücklich nicht ausschließen. So werden Menschen von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts abgehalten.

Die Funkzellenabfrage, da sind sich Experten einig, wird rechtswidrig erklärt werden. Es ist nur noch die Frage, ob dies ein sächsisches Gericht oder ein Gericht außerhalb Sachsen vornimmt. Die Staatsanwaltschaft versucht fieberhaft, ihre illegalen Methoden durch unzureichende Information zu legitimieren. Sie wird damit aber nicht durchkommen. Wir sind zuversichtlich das diejenigen, welche auf diese Art und Weise das Demonstrationsrecht einschränken und Menschen einschüchtern wollen, in ihre Schranken gewiesen werden.

Links

https://www.taz.de/Gericht-zu-Funkzellenabfrage-Dresden-2011/!94114/
https://www.taz.de/Kommentar-Funkzellenabfrage/!94176/

http://www.mdr.de/sachsen/funkzellenabfrage106_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html

http://www.neues-deutschland.de/artikel/227990.funkzellenabfrage-rechtens.html