Erstellt: Donnerstag, 22. Dezember 2011 22:11

Dresdner Richter hält Nazis für "schützenswert"

Im Prozess gegen den Blockierer nach §21 Versammlungsgesetz, der am Mittwoch mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe sein Ende fand, betonte der Richter, dass Nazis, auf Grund ihres Minderheitenstatus einen besonderen Schutz genießen würden. Wenn sie eine angemeldete Demonstration durchführen wollen wäre das akzeptieren.

Für uns steht dagegen fest: Wir müssen das Möglichste tun, um die Verbreitung der menschenverachtenden Ideologie der Neonazis zu verhindern, die in den Morden der NSU lediglich ihre Erfüllung fand.

Besondere Brisanz bekommt die Argumentation von „Nazis als schützenswerter Minderheit“, wenn man bedenkt, dass die 3 Nazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Jahrelang am größten Naziaufmarsch Europas teilgenommen hatten. Folgende Bilder aus dem Jahre 1997 belegen ihre Teilnahme:

Angesichts der Tatsache, dass der Naziaufmarsch in Dresden Mittel der Selbstvergewisserung der gewaltbereiten Neonaziszene ist, ist die Aussage des Richters blanker Hohn. Gleichzeitig zum Schutz der "Minderheitenrechte" von Nazis werden gesellschaftliche Minderheiten, die tatsächlich von Nazigewalt bedroht sind, häufig alleingelassen.

Zuletzt zeigte sich dies wiedermal an der Weigerung der Staatsregierung, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der durch das Terrortrio begangenen Morde einzusetzen.

Der Untätigkeit der „Sächsischen Demokratie“ setzen wir Taten entgegen. Gemeinsam werden wir auch nächstes Jahr wieder dafür sorgen, dass die Nazis ihr gefährliches Gedankengut nicht auf die Straßen Dresdens tragen können.

Aller guten Dinge sind drei! Block Dresden 2012!

Edit: In einer früheren Version dieses Artikels waren Bilder zu sehen, die die Teilnahme der Nazi-Terroristen an dem Aufmarsch am 13. Februar 1997 belegen sollten. Tatsächlich stammten die Fotos von den Nazi-Gegendemonstrationen anlässlich der Wehrmachtsausstellung in Dresden 1998. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.