Erstellt: Sonntag, 06. Januar 2013 21:26

Neues zur Funkzellenabfrage

Einige von euch haben in den letzten Tagen Post vom Amtsgericht Dresden mit der Mitteilung bekommen, die 2011 angeordnete Funkzellenabfrage sei rechtmäßig gewesen. Dass dasselbe Gericht, das diese ungeheuerlichen Maßnahmen damals angeornet hatte, mit denen über eine Million Handydatensätze gesammelt und ein ganzer Stadtteil unter Überwachung gestellt wurde, bei der Selbstüberprüfung wenig selbstkritisch vorgeht, wird in Sachsen niemanden sonderlich überraschen. Wir halten von diesem Beschluss des AG Dresden trotzdem überhaupt nichts.

Allen, die jetzt Post vom Amtsgericht bekommen haben, empfehlen wir, keinen weiteren Einspruch einzulegen (dazu hättet ihr wiederum eine Woche Zeit). Wir wollen mit dieser Empfehlung den finanziellen und zeitlichen Aufwand für die meisten Betroffenen minimieren. Trotzdem werden wir den Beschluss nicht akzeptieren. Einige ausgewählte Verfahren werden notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weitergeführt, um die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfrage feststellen zu lassen.

Unser Dank gilt allen, die damals einen Überprüfungsantrag beim Amtsgericht gestellt haben, damit habt ihr ein deutliches Zeichen gegen Behörden- und Justizwillkür in Sachsen gesetzt!

Wenn ihr weitere Fragen oder die Bitte nach weiterer Unterstützung habt, meldet euch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.