Erstellt: Donnerstag, 17. Januar 2013 10:02

Skandalurteil in Dresden

Pressemitteilung des Berliner Ko-Kreises des Bündnisses Dresden Nazifrei

Dresden, 16.1.2013: Amtsgericht Dresden verurteilt Demonstranten zu einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Der 36-Jährige wurde wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch im Februar 2011 u.a. wegen Landfriedensbruch angeklagt.

Das Amtsgericht Dresden verurteilte am Mittwoch den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Im Februar 2011 demonstrierten in Dresden tausende Demonstranten gegen Europas größten Naziaufmarsch und verhinderten ihn letztendlich durch Straßenblockaden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage eine mehrjährige Haftstrafe gefordert – konnte jedoch weder eindeutige Beweise noch belastbare Augenzeugenberichte vorlegen. Er soll andere Menschen per Megafon dazu angestiftet haben, Polizeiketten zu durchbrechen. Während der Demonstrationen gegen den geplanten Naziaufmarsch war es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeibeamten gekommen. Im vergangenen Dezember begann der Prozess.

Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als klaren Präzedenzfall, der abschreckend wirken soll. Er kündigte an, gegen das Skandalurteil Berufung einzulegen. „Ein Augenzeuge, dessen Beschreibung nicht annähernd auf den Beschuldigten passt, Videomaterial, das keinerlei Beweise enthält und schließlich eine schwarze Kapuzenjacke – das waren die wesentlichen Argumente der Staatsanwaltschaft“, sagt Silvio Lang, Pressesprecher des Bündnisses Dresden Nazifrei!.

„Dieses Urteil ist purer Populismus! Ermittlungen in sehr ähnlichen Fällen sind schon längst mangels Beweisen fallen gelassen worden“, sagt Lea Sandberg, die von 2010 bis 2012 ehrenamtlich im Bündnis Dresden Nazifrei! aktiv war. „Vor den Demonstrationen im Jahr 2010 sollte antifaschistischer Protest durch großangelegte Razzien diskreditiert werden. Nun soll ein Exempel statuiert werden und dazu geht die Repression einen krassen Schritt weiter. In dem mündlichen Urteilsspruch stellte der Richter noch mal klar, „dass die Dresdner Bevölkerung solche Krawalltouristen satt habe“. Ein Gericht spricht ein Urteil, das jeglicher Grundlage entbehrt und dessen einzige Begründung die kalkulierte, abschreckende Wirkung ist.“

 

Erstellt: Sonntag, 06. Januar 2013 21:26

Neues zur Funkzellenabfrage

Einige von euch haben in den letzten Tagen Post vom Amtsgericht Dresden mit der Mitteilung bekommen, die 2011 angeordnete Funkzellenabfrage sei rechtmäßig gewesen. Dass dasselbe Gericht, das diese ungeheuerlichen Maßnahmen damals angeordnet hatte, mit denen über eine Million Handydatensätze gesammelt und ein ganzer Stadtteil unter Überwachung gestellt wurde, bei der Selbstüberprüfung wenig selbstkritisch vorgeht, wird in Sachsen niemanden sonderlich überraschen. Wir halten von diesem Beschluss des AG Dresden trotzdem überhaupt nichts.

Allen, die jetzt Post vom Amtsgericht bekommen haben, empfehlen wir, keinen weiteren Einspruch einzulegen (dazu hättet ihr wiederum eine Woche Zeit). Wir wollen mit dieser Empfehlung den finanziellen und zeitlichen Aufwand für die meisten Betroffenen minimieren. Trotzdem werden wir den Beschluss nicht akzeptieren. Einige ausgewählte Verfahren werden notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weitergeführt, um die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfrage feststellen zu lassen.

Unser Dank gilt allen, die damals einen Überprüfungsantrag beim Amtsgericht gestellt haben, damit habt ihr ein deutliches Zeichen gegen Behörden- und Justizwillkür in Sachsen gesetzt!

Wenn ihr weitere Fragen oder die Bitte nach weiterer Unterstützung habt, meldet euch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Erstellt: Freitag, 20. April 2012 16:25

Verschlüsselte Kontaktaufnahme

Auf vielfachen Wunsch ist nun auch verschlüsselte Kontaktaufnahme mit unserer Antirepressions-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Den dafür benötigten Public Key findet ihr hier.

 

Erstellt: Donnerstag, 08. November 2012 16:27

Verfahren gegen André Hahn eingestellt

Am vergangenen Dienstag hat sich die Dresdner Staatsanwaltschaft endlich dazu durchgerungen, einer Einstellung des von ihr gegen den ehemaligen LINKE-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, angestrengten Verfahrens wegen der Blockaden 2010 zuzustimmen.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Verfahren wegen geringer Schuld und aus mangelndem öffentlichem Interesse (§ 153 StPO) eingestellt worden ist. Für die Justiz ist eine Einstellung wegen „geringer Schuld“ besonders peinlich, hatte sie Hahn doch von Anfang an quasi als Rädelsführer der Blockaden des Jahres 2010 bezeichnet. Davon bleibt nun nichts mehr übrig, die Einstellung kommt für uns einem Freispruch in der Sache gleich.

Unserer Einschätzung nach zeigt die Tatsache, dass hier ein Verfahren, welches offensichtlich jeglicher juristischer Grundlage entbehrt, 2 Jahre lang mit aller Macht vorangetrieben wurde, nur um es dann nach einer einzigen Aussage Hahns wieder einzustellen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht um die Aufklärung angeblicher Straftaten geht, sondern um die Einschüchterung der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist Teil des Systems, das gemeinhin als „Sächsische Demokratie“ bekannt ist: Sie geht mit politischer Willkür gegen unliebsame Personen und Strukturen vor, die von weiterem Zivilen Ungehorsam und Kritik abgehalten werden sollen. Diesmal ist sie aber einen Schritt zu weit gegangen. Um ihr Gesicht zu wahren und dem eigentlich folgerichtigen Freispruch zu entgehen, muss sie sich nun auf eine Einstellung des Verfahrens einlassen.

Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft soll die Einstellung des Verfahrens gegen Hahn aber keine Auswirkungen auf die weiterhin laufenden Verfahren gegen prominente und nicht-prominente Blockierer_innen haben. Dabei hat der Prozessverlauf gegen Hahn nicht nur gezeigt, dass es keine juristische Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gab, dieser Prozess sollte auch als Präzedenzfall für alle weiteren laufenden Verfahren dienen.

Nach dieser erneuten Blamage für die Staatsanwaltschaft fordern wir daher die Sächsische Justiz auf, alle noch laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden der Naziaufmärsche 2010 und 2011 umgehend einzustellen – ohne Kosten für die Betroffenen Personen und unabhängig von ihrer Prominenz! Auch für die Dresdner Strafverfolgungsbehörden gilt der rechtsstaatliche Standard: Es darf keine Beschuldigte erster und zweiter Klasse geben! Unsere Solidarität gilt auch weiterhin allen in diesem Zusammenhang von Repressionen betroffenen Menschen. Wir bleiben dabei: Unsere Blockaden sind legitim, Ziviler Ungehorsam darf nicht kriminalisiert werden!

Die Pressemitteilung des Bündnisses zur Verfahrenseinstellung findet ihr hier.

Pressespiegel findet ihr hier und hier.

 
 

Erstellt: Donnerstag, 23. Februar 2012 21:44

Antrag auf gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfrage

Viele Menschen erhielten in den letzten Tagen Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bezüglich ihrer Anfragen zur Funkzellenabfrage vom 19.02.2011. Nun gibt es die Möglichkeit die Funkzellenabfrage und ihr Zustandekommen auf Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben für euch verschiedene Antragsschreiben an das Amtsgericht Dresden verfasst, von denen ihr hier entsprechend dem Inhalt eurer Auskunft das passende auswählen könnt. Die Funkzellenabfrage ist bereits vom Landesdatenschutzbeauftragten in seinem Bericht als rechtswidrig eingestuft worden. Nun kommt es darauf an, dies auch gerichtlich bestätigen zu lassen.

Bitte beachtet, dass mit dem Zugang bei euch eine zweiwöchige Frist zur gerichtlichen Überprüfung der Antwortschreiben zu laufen beginnt, die unbedingt einzuhalten ist. Es kommt dabei nicht auf das Datum der Absendung eures Antrags an das Gericht, sondern das Datum des Eingangs bei Gericht an.

Unsere Antragsschreiben sind auf die bekannten 6 Auskunftsvarianten der Staatsanwaltschaft Dresden ausgelegt:

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