Erstellt: Mittwoch, 21. Dezember 2011 17:35

Amtsgericht Dresden verurteilt Blockierer zu Geldstrafe – Für uns sind Blockaden weiterhin legitim!

Am heutigen Mittwoch wurde am Dresdner Amtsgericht das Urteil im zweiten Prozess nach §21 Versammlungsgesetz gesprochen. Der Angeklagte Blockierer wurde zu 15 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Für uns ist dieses Urteil ein Skandal! Nicht nur wurde vom zuständigen Richter die politische Dimension des Verfahrens bewusst ausgeblendet. Vielmehr argumentierte er im Hinblick auf die Legitimität von Blockaden ausdrücklich mit dem Minderheitenschutz für Nazis. In einer Zeit, in der Rechtsterroristen unbehelligt mordend durchs Land ziehen und damit für Minderheiten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, spricht diese Argumentation dem Rechtsstaat Hohn!

Dass Amtsrichter Falk den angeklagten dabei sogar noch weit über das vom Staatsanwalt geforderte Maß hinaus bestraft, zeigt dabei eindeutig, dass mit diesem Urteil ein Exempel statuiert und ein Signal an alle BlockiererInnen ausgesandt werden soll.

Doch wir lassen uns nicht einschüchtern und bleiben weiterhin solidarisch. Wir werden auch im Jahr 2012 wieder blockieren. Schließlich ist es keine juristische, sondern eine moralische Frage, sich den Nazis in den Weg zu stellen!