Erstellt: Montag, 10. November 2014 19:43

Verfahren gegen Lothar König eingestellt

In einer überraschenden Wende des seit drei Jahren laufenden Verfahrens gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wurde heute das Verfahren nach §153a StPO eingestellt. Gegen eine Auflage von zu zahlenden 3000€ ist damit das Verfahren im juristischen Sinne wegen geringer Schuld bzw. fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung beendet, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Beklagter zugestimmt haben. Über die Gründe für die Einstellung gibt es unterschiedliche Angaben zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidiger_innen Königs.

Dazu erklärt Silvio Lang, Sprecher des Bündnisses „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“:

„Zunächst – und das steht im Vordergrund – teilen wir die Erleichterung mit Lothar, dass die Belastungen des Verfahrens nun endlich hinter ihm und allen, die im Nahe stehen, liegen. Wir wünschen Lothar König von daher für die kommende Zeit, dass er diese Erleichterung für sein Engagement nutzen kann und wieder befreit für seine Projekte loslegen kann.“

Nach Angaben der Seite Lothar Königs, hatte ein neues Gutachten König weiter entlastet, man habe der Einstellung aber dennoch zugestimmt, um endlich Frieden zu haben und diese Sache hinter sich zu lassen. Im Gegenzug behauptet die Dresdner Staatsanwaltschaft weiterhin auch heute, dass sie trotz der Zustimmung zur Einstellung an den Vorwürfen gegen Lothar König festhält.

„Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass Lothar und seine Verteidiger die Kraft gefunden hätten, diesen Prozess bis zum Ende durchzustehen. Denn wir sind weiterhin felsenfest von der absoluten Unschuld Lothars überzeugt. Dass er dennoch zugestimmt hat, selbst bei solch einer hohen Geldauflage, beweist in erster Linie, welche guten Charakter er hat. Und es zeigt, das Lothar sich trotz all der Dinge, die ihm durch die sächsische Justiz angetan wurden, die Fähigkeit zur Vergebung und Versöhnung bewahrt hat.“ so Lang weiter.

„Klar ist aber für uns als Bündnis Dresden Nazifrei auch: Diese Einstellung ist in Wirklichkeit die Kapitulationserklärung der Dresdner Staatsanwaltschaft in einer mehrjährigen Justizposse! Hier wurden über Jahre Unsummen an Steuergeld verschwendet, um einen offensichtlich Unschuldigen, einen engagierten Demokraten und Antifaschisten zu kriminalisieren – zur Abschreckung, aus politischer Motivation und reiner juristischer Willkür! Der Einstellung zuzustimmen und dennoch öffentlich weiter an den Vorwürfen gegen Lothar festzuhalten, zeugt vom vorherrschend schlechten Stil in der Dresdner Staatsanwaltschaft und davon, dass in Zeiten der sächsischen Verhältnisse selbst in der Niederlage kein Platz für Ehrlichkeit zu sein scheint.“ erklärt Lang abschließend.