Erstellt: Samstag, 10. September 2011 19:19

Polizei, Staatsanwaltschaft und LKA brechen das Gesetz

Am Freitag, den 9.9.2011, präsentierte der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig den lang erwarteten Bericht zur Funkzellenabfrage im Zuge von Antinazi-Demonstrationen am 19. Februar 2011. Dabei hatten Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei mehr als 1 Millionen Mobilfunkdatensätze erhoben und mehr als 40.000 Bestandsdaten (also Name, Adresse und Geburtsdatum des Betroffenen) bei den verschiedenen Mobilfunkanbietern abgefragt. Bekanntgeworden war der Handygate-Skandal durch Recherchen der "tageszeitung" (TAZ) aus Berlin.

Mit deutlichen Worten kritisiert der sächsische Datenschutzbeauftragte nun in seinem Bericht die Ermittlungsbehörden. Es sei keine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit zu erkennen, auch wäre den Richtern lediglich eine fertige Begründung der zu genehmigenden Maßnahmen vorgelegt worden, die nur noch unterzeichnet werden musste. Damit sei ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Zehntausender vorgenommen worden. Im Ergebnis fordert Schurig u.a. die sofortige Benachrichtigung aller Betroffener. Dabei geht es speziell um die 40.000 den Behörden namentlich bekannten Personen. Auch fordert er engere Richtlinien und die sofortige Löschung unnötiger Datensätze bei sämtlichen Behörden.

Der Datenschutzbeauftragte folgt damit im wesentlichen unserer sowie der Linie der Oppositionsparteien. Während unser zivilgesellschaftliches Bündnis seit Wochen auf die Rechtsbrüche der Ermittlungsbehörden aufmerksam macht und dagegen protestiert, verteidigten Opposition und Staatsanwaltschaft gebetsmühlenartig die begangenen Rechtsbrüche.

Auch am Freitag zeigte sich die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt und unbelehrbar. Alles sei rechtmäßig gelaufen, verlautete es aus der Behörde. Die Ignoranz und Unverfrorenheit, die das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beschreibt, spiegelt sich auch in einer neuerlichen Welle von Strafbefehlen wider, die Blockiererinnen mit Verweis auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (§21) zugegangen sind. Wir bitten alle Betroffenen, sich bei unserer Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Wir sichern euch unsere volle Solidarität zu und bieten euch Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einem Rechtsbeistand und Beratung bezüglich des Verfahrens an.