Created: Thursday, 23 February 2012 21:44

Antrag auf gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfrage

Viele Menschen erhielten in den letzten Tagen Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bezüglich ihrer Anfragen zur Funkzellenabfrage vom 19.02.2011. Nun gibt es die Möglichkeit die Funkzellenabfrage und ihr Zustandekommen auf Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben für euch verschiedene Antragsschreiben an das Amtsgericht Dresden verfasst, von denen ihr hier entsprechend dem Inhalt eurer Auskunft das passende auswählen könnt. Die Funkzellenabfrage ist bereits vom Landesdatenschutzbeauftragten in seinem Bericht als rechtswidrig eingestuft worden. Nun kommt es darauf an, dies auch gerichtlich bestätigen zu lassen.

Bitte beachtet, dass mit dem Zugang bei euch eine zweiwöchige Frist zur gerichtlichen Überprüfung der Antwortschreiben zu laufen beginnt, die unbedingt einzuhalten ist. Es kommt dabei nicht auf das Datum der Absendung eures Antrags an das Gericht, sondern das Datum des Eingangs bei Gericht an.

Unsere Antragsschreiben sind auf die bekannten 6 Auskunftsvarianten der Staatsanwaltschaft Dresden ausgelegt:

Viele Menschen erhielten in den letzten Tagen Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bezüglich ihrer Anfragen zur Funkzellenabfrage vom 19.02.2011. Nun gibt es die Möglichkeit die Funkzellenabfrage und ihr Zustandekommen auf Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben für euch verschiedene Antragsschreiben an das Amtsgericht Dresden verfasst, von denen ihr hier entsprechend dem Inhalt eurer Auskunft das passende auswählen könnt. Die Funkzellenabfrage ist bereits vom Landesdatenschutzbeauftragten in seinem Bericht als rechtswidrig eingestuft worden. Nun kommt es darauf an, dies auch gerichtlich bestätigen zu lassen.

Bitte beachtet, dass mit dem Zugang bei euch eine zweiwöchige Frist zur gerichtlichen Überprüfung der Antwortschreiben zu laufen beginnt, die unbedingt einzuhalten ist. Es kommt dabei nicht auf das Datum der Absendung eures Antrags an das Gericht, sondern das Datum des Eingangs bei Gericht an.

Unsere Antragsschreiben sind auf die bekannten 6 Auskunftsvarianten der Staatsanwaltschaft Dresden ausgelegt:

1. FZA - kriminelle Vereinigung, keine Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §129 StGB (kriminelle Vereinigung) verfasst, es sind keine Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran, dass ihr in der Datei alle Inhalte, die mit (...) markiert sind, mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

2. FZA - kriminelle Vereinigung, Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §129 StGB (kriminelle Vereinigung) verfasst, es sind Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran, dass ihr in der Datei alle Inhalte, die markiert mit (...) sind, mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

3. FZA - Straftaten, Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §125 StGB (Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch) verfasst, es sind Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran das ihr in der Datei alle Inhalte, die mit (...) markiert sind mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

4. FZA - Straftaten, keine Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §125 StGB (Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch) verfasst, es sind keine Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran, dass ihr in der Datei alle Inhalte die mit (...) markiert sind mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

5. FZA - kriminelle Vereinigung, Straftaten, keine Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §129 StGB (kriminelle Vereinigung) und §125 StGB (Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch) verfasst, es sind keine Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran, dass ihr in der Datei alle Inhalte die mit (...) markiert sind, mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

6. FZA - kriminelle Vereinigung, Straftaten, Bestandsdaten aufgenommen hier

Euer Anschreiben wurde mit dem Ermittlungsgrundsatz nach §129 StGB (kriminelle Vereinigung) und §125 StGB (Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch) verfasst, es sind Bestandsdaten von euch aufgenommen worden. Bitte denkt daran, dass ihr in der Datei alle Inhalte die mit (...) markiert sind, mit eigenen Daten oder den Daten aus dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ausfüllen müsst. Bitte beachtet die Frist!

Nach Eingang eurer Feststellungsschreiben muss das Amtsgericht Dresden eigenständig Ermittlungen aufnehmen und euch in Kenntnis setzen.

 


 

Solltet ihr bisher noch keine Auskunftanfrage an die Staatsanwaltschaft Dresden gestellt haben, könnt ihr dies mit diesem Vordruck tun. Dies sowie die folgende Reaktion der Staatsanwaltschaft sind notwendige Schritte, um eine Rechtmäßigkeitsprüfung beantragen zu können. Tut dies bitte zahlreich und zeigt damit, dass wir uns nicht von staatlichen Rechtsbrüchen beirren lassen!