OLG Dresden hebt Urteil gegen Blockierer auf

Nazis eine schützenswerte Minderheit? Mit bedenklichen Aussagen machte das Dresdner Amtsgericht im Dezember auf sich aufmerksam, als es einen Studenten zu 300 Euro Strafe wegen des Blockierens des Naziaufmarsches in Dresden 2011 verurteilte. Dazu verdoppelte es die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafzahlung noch. Der Intendant des Dresdner Kabaretts Wolfgang Schaller erklärte sich unter dem Eindruck dieses skandalösen Urteils solidarisch und bereit, die Strafzahlung zu übernehmen. Das ist erst einmal nicht nötig.

Mit seinem Revisionsurteil hat das OLG vor allem die Beweiswürdigung gerügt. "In ungewohnter Deutlichkeit kritisiert das Oberlandesgericht insbesondere, dass das Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruhe und das Amtsgericht Dresden in seiner Entscheidungsfindung elemantare rechtsstaatliche Grundsätze unbeachtet ließ, so zum Bsp. dass es nicht Aufgabe des Angeklagten sei, sich zu entlasten" so Verteidigerin Kristin Pietrzyk. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

 Statt sich also Sorgen um den Minderheitenschutz von Nazis zu machen, hätte der Richter sich lieber um ein rechtsstaatliches Verfahren bemühen sollen. Einmal mehr wird der Eindruck bestätigt, dass einige Richter in der Sächsischen Demokratie nach dem Law-and-Order Prinzip der konservativen Landesregierung urteilen. Autoritär wird alles behandelt, was nicht ins Muster der eigenen Vorstellungen passt. Wir hoffen, dass damit jetzt Schluss ist. Für uns ist unabhängig vom Urteil weiterhin klar, dass Blockaden ein legitimes Mittel sind, um sich gegen die Zurschaustellung menschenverachtender Ideologien zu wehren. Wir fühlen uns weiterhin in der Pflicht, uns mit zivilem Ungehorsam gegen solche Aufmärsche zu wehren und zu verhindern, dass faschistisches Gedankengut auf die Straßen getragen wird.