Erstellt: Montag, 07. April 2014 14:29

Johannes Lichdi zu Geldstrafe verurteilt

Heute ist der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi vor dem Amtsgericht Dresden durch den Richter Gerards zu 10 Tagessätzen á 150 Euro wegen der Teilnahme an Blockaden am 19. Februar 2011 verurteilt worden. In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellt der Richter darauf ab, keinen Zweifel daran zu haben, dass die Blockade der Kreuzung Fritz-Löffler-Straße/Reichenbachstraße zum Scheitern des genehmigten rechten Aufzuges an diesem Tag führte. Zum anderen habe der Angeklagte die Konsequenz der Blockade erkannt und sich mit dem Ergebnis nicht nur abgefunden, sondern dieses absichtlich mit herbeigeführt.

Dieses Urteil reiht sich ein in andere Ungerechtigkeiten der sächsischen Justiz seit den erfolgreichen Blockaden 2010 und 2011. Es ist vor allem erneut ein fatales Zeichen für alle Menschen, die sich für Demokratie und mit Zivilcourage engagieren wollen, wie es Johannes Lichdi getan hat!

In der mündlichen Urteilsbegründung fiel Richter am Amtsgericht (RiAG) Gerard durch mehrfache höchstproblematische Aussagen auf und brachte somit nicht nur beim anwesenden Publikum einiges Entsetzen über die gemachten Ausführungen auf.

Wie Richter Gerards mit seinem Urteil den vorherigen Prozessverlauf ad absurdum führte, ist mehr als nur verwunderlich. Zahlreiche Zeugen, auch am Tag eingesetzte Polizeibeamte, hatten ausgesagt, dass der Naziaufmarsch längst abgesagt war, als die Blockade auf der Reichenbachstraße gekesselt worden ist. Hier eine objektive Verhinderung im Sinne des Versammlungsrechts zu sehen, ist abenteuerlich. Das dann damit zu begründen, dass „wie wir alle wissen, Dresden in der Nacht vom 13. zum 14. Feb. 1945 von alliierten Bomberkommandos überfallen“ wurde und entgegen des Berichtes der Historikerkommission von unklaren Opferzahlen („die Zahl der Opfer sei nicht ganz klar“) zu fabulieren, weisen wir entschieden als geschichtsrevisionistische Aussagen zurück. Wenn Amtsrichter Gerard dann noch sinngemäß schwadroniert, Dresden müsse wohl damit Leben, dass „Chaoten“ an besagtem Datum „heuschreckenartig“ in die Stadt kämen und Ordnungskräfte strapazierten, dann wird klar, wessen Geistes Kind er ist und dass er ein eifriger Verfechter des Mythos um Dresden sein will.

Lichdi selbst äußerte sich bereits dazu, dass er Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einlegen werde und bestätigte seine Auffassung, am Ende doch Recht zu bekommen. Er gab an, dass er nun eben nur länger dafür kämpfen müsse.

Für den weiteren Verfahrensverlauf in der Revision stehen wir weiter solidarisch an der Seite von Johannes Lichdi. Wir teilen seine Rechtsauffassung weiterhin und gehen fest davon aus, dass in höheren Instanzen das Urteil keinen Bestand haben wird.